Demenzkranke dürfen nicht gegen Willen des Betreuers fixiert werden
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein unter Betreuung stehender Heimbewohner darf von den Pflegern nicht gegen den Willen seines Betreuers ans Bett gefesselt werden. Das geht aus einem Beschluß des Landgerichts Zweibrücken hervor.