Der Standpunkt zum Beschneidungs-Urteil

Der Gesetzgeber muss handeln!

Die Kölner Richter, die religiöse Beschneidungen von Jungen als strafbare Handlung bewertet haben, begründeten das mit dem Kindeswohl. Doch mit diesem Urteil erreichen sie genau das Gegenteil, meint Anja Krüger. Sie findet: Ärzte brauchen Rechtssicherheit - und dafür muss die Politik sorgen.

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Die Autorin ist Korrespondent in NRW. Schreiben Sie ihr: wi@aerztezeitung.de

Die Politik muss so schnell wie möglich einen Weg finden, damit religiös motivierte Beschneidungen von Jungen wieder straflos möglich sind. Das fordern Vertreter von muslimischen Religionsgemeinschaften. Und sie haben damit völlig Recht.

Ärzte brauchen Rechtssicherheit, um die Eingriffe wieder vornehmen zu können. Die Richter des Landgerichts Köln, die in ihrem Urteil die religiös motivierte Zirkumzision als Körperverletzung und damit strafbare Handlung bewertet haben, begründeten das mit dem Kindeswohl.

Natürlich haben Kinder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und viele körperlich und seelisch misshandelte Kinder beweisen leider, dass das auch in Deutschland keineswegs selbstverständlich ist.

Aber: Die Kölner Richter erreichen genau das Gegenteil von dem, was sie wollen. Das Urteil gefährdet die Gesundheit und damit die körperliche Unversehrtheit von Jungen, es schützt sie nicht.

Auch in Zukunft werden jährlich Zehntausende in Deutschland geborene Jungen beschnitten werden - aber nicht mehr in Praxen und Kliniken, sondern von wem auch immer. Möglicherweise ohne Narkose, ohne sterile Bedingungen und mit dem Risiko, schlimme Deformationen zu erleiden.

Ärzte könnten es angesichts dieser Gefahr darauf ankommen lassen und dennoch religiös motivierte Zirkumzisionen vornehmen. Das wäre sicher ehrenhaft - aber ein hohes Risiko. Denn Ärzte müssten nicht nur das Strafrecht fürchten, sondern auch zivilrechtliche Folgen, wenn es zu Komplikationen kommt.

Nein, auf dem Rücken der Ärzte sollte diese Kontroverse wirklich nicht ausgetragen werden. Der Rat an Eltern, erst einmal mit religiös motivierten Beschneidungen zu warten, ist daher im Moment der beste Weg, mit dem Urteil umzugehen.

Das funktioniert aber nur, wenn der Gesetzgeber auch schnell handelt. Sonst wird von dem Urteil des Landgerichts Köln ein verheerendes Signal ausgehen: Es kriminalisiert die Angehörigen zweier Religionsgemeinschaften.

Stärker ausgrenzend kann eine Gesellschaft kaum agieren, als allgemein akzeptierte, von manchen sogar als gesundheitsfördernd gutgeheißene Rituale von religiösen Minderheiten unter Strafe zu stellen.

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