Diabetiker: Führerschein nur mit Gutachten?

BERLIN (eb). Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen.

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Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt: Unter Umständen fordert die Fahrerlaubnisbehörde EU-Bürger dann dazu auf, eine gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen.

Bei dem Gutachter sollte es sich jedoch nicht um den behandelnden Arzt handeln. Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat deshalb eine Liste von diabetologisch tätigen Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt, um die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern.

Diabetes gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beantragen Betroffene einen PKW- oder Motorrad-Führerschein der Klassen A oder B, ist die Angabe über den Diabetes freiwillig. Doch in Zukunft könnten Menschen mit Diabetes häufiger die Auflage erhalten, ein ärztliches Gutachten über ihre Verkehrstauglichkeit vorzulegen.

Gutachter darf nicht behandelnder Arzt sein

Bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder etwa nach einem Unfall könnten die Behörden dieses einfordern. "Mit dieser Änderung müssen wir rechnen, wenn die EU-Führerscheinrichtlinien im Laufe des nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden", sagt Dr. Hermann Finck, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG aus Hünfeld. Dies wird voraussichtlich bis 2013 geschehen.

Dabei sei zu beachten, dass der Gutachter gemäß Paragraf 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht dieselbe Person wie der behandelnde Arzt sein sollte.

"Um Patienten die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern, haben wir unsere Arztsuche auf der DDG-Homepage entsprechend ergänzt", so Finck.

Auch eine körperliche Untersuchung

Neben Diabetologen DDG und diabetologischen Schwerpunktpraxen können Betroffene jetzt auch nach verkehrsmedizinischen Gutachtern in ihrer Nähe suchen.

Der Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt das Gutachten zur Frage der weiteren Fahrtauglichkeit sowie zur Kraftfahrereignung unter Berücksichtigung des Blutzuckertagebuchs und des HbA1c-Werts. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

Die Arztsuche finden Interessierte unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de im Internet.

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