Sozialgericht Hannover

Die GKV zahlt nicht für anonym Geborene

Nach anonymer Geburt muss die Jugendhilfe für die Gesundheitsversorgung des Kindes aufkommen, nicht die GKV.

Veröffentlicht:

Hannover. Nach einer anonymen Geburt ist die örtliche Jugendhilfe für die Gesundheitsversorgung zuständig. Ein Anspruch auf Versicherung in einer gesetzlichen Kasse besteht nicht, wie jetzt das Sozialgericht Hannover entschied. Die Klägerin wurde im Februar 2009 im Friederikenstift Hannover anonym geboren. Ihre Mutter gab der Klinik keine persönlichen Daten preis. Bereits vor der Geburt war eine schwere Hirnfehlbildung diagnostiziert worden. Das Mädchen ist schwerbehindert (Grad 100) und lebt in einem Kinder-Pflegeheim. Für die gesundheitliche Versorgung kamen zunächst kirchliche Spender auf, danach die Jugendhilfe erst der Stadt und dann der Region Hannover.

2016 stellte das Mädchen einen Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Die angefragte Kasse lehnte dies ab. Zu Recht, wie nun das Sozialgericht Hannover entschied. Üblicherweise seien Neugeborene über ihre Eltern gesetzlich oder privat krankenversichert. Dies scheide bei einer anonymen Geburt aber aus. Laut Sozialgesetzbuch bestehe dann ein „anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ gegen den Träger der Jugendhilfe. Davon sei die gesamte sogenannte Krankenhilfe umfasst.

Um Schwangeren in Problemlagen die Entscheidung für das Kind zu erleichtern, besteht seit 2014 die Möglichkeit zu einer „vertraulichen Geburt“. Die Frauen haben Anspruch auf anonyme Schwangerschaftsberatung. Bei der Geburt geben sie in der Klinik aber Name und Adresse an. Beides bleibt bis zum 16. Geburtstag des Kindes vertraulich. Danach kann es die Daten der Mutter erfragen. Über die Krankenversicherung in solchen Fällen hatte das SG Hannover nicht zu entscheiden. (mwo)

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