Telematik

Die PKV will wieder in der TI mitmischen

Seit 2012 hat die PKV in Sachen Telematik eigene Brötchen gebacken. Jetzt will sie sich wieder an der gematik beteiligen.

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Die PKV hatte die Gesellschaft 2012 mit der Begründung verlassen, dass die Anwendungssicherheit für Privatversicherte nicht gesichert gewesen sei. Nun ist man wieder auf der Suche nach Annäherung.

Die PKV hatte die Gesellschaft 2012 mit der Begründung verlassen, dass die Anwendungssicherheit für Privatversicherte nicht gesichert gewesen sei. Nun ist man wieder auf der Suche nach Annäherung.

© Andreas Haertle / stock.adobe.com

Köln. Die privaten Krankenversicherer (PKV) wollen offenbar ihre Abstinenz bei der gematik, der Betriebsgesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI), beenden. Die Branche spreche gegenwärtig mit dem GKV-Spitzenverband und anderen Gesellschaftern der gematik darüber, „dass wir zu akzeptablen Bedingungen Gesellschaftsanteile der gematik erwerben wollen“, teilte der PKV-Verband mit. Die PKV setze sich für den Zugang aller Privatversicherten und Beihilfeberechtigten zur Telematikinfrastruktur (TI) ein.

Der Verband bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des „Handelsblatts“. Danach wollen die Privatversicherer auch Zahlungen leisten für die Zeit, in der sie sich aus der gematik ausgeklinkt hatten.

TI-Teilhabe auch für Privatversicherte

Die PKV war bis 2012 Mitglied und hatte sich bis dato nach eigenen Angaben mit insgesamt 24 Millionen Euro an den Kosten beteiligt. Sie hatte die Gesellschaft mit der Begründung verlassen, dass die Anwendungssicherheit der auf die elektronische Gesundheitskarte ausgerichteten E-Health-Infrastruktur für Privatversicherte nicht gesichert gewesen sei.

Die Branche hat seitdem wiederholt auf Gleichbehandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen gedrängt, was die Umsetzung der verschiedenen TI-Anwendungen betrifft. „Da allen Versicherten in Deutschland unabhängig von ihrem Versicherungsstatus ein diskriminierungsfreier Zugang zur TI zu gewährleisten ist, ist die Struktur der TI derart auszugestalten, dass die Gesellschaft für Telematik auch die spezifischen Use-Cases der PKV abbilden kann“, heißt es aktuell in der Stellungnahme des PKV-Verbands zum Referentenentwurf für das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur.

PKV will mitgestalten

Dazu gehörten vor allem die Abbildung der privatärztlichen Abrechnungen anhand der Gebührenordnungen GOÄ und GOZ sowie das elektronische Privatrezept.

Laut Stellungnahme strebt die PKV an, über die Mitgliedschaft in der gematik an den technischen Voraussetzungen für die Teilhabe der Privatversicherten an den Anwendungen der TI und für die PKV-spezifischen Anwendungsfälle mitwirken zu können. „Bislang ist das Zielbild einer entsprechenden Einbeziehung der Privatversicherten aber in der E-Health-Gesetzgebung noch nicht abgebildet“, betont der PKV-Verband. (iss)

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