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Die Schweiz ist vor Inflation nicht gefeit

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Ein Leser fragt im Internet-Forum "Beruf und Finanzen" bei Springer-Medizin.de: Zur Absicherung von Währungsrisiken denke ich über eine Kapital-Lebensversicherung in der Schweiz nach. Ist so etwas für deutsche Staatsbürger möglich? Ist es sinnvoll?

Antwort des Experten Rene Hermanns: Um eine Versicherung in Schweizer Franken abschließen zu können, muss der Antragssteller unbedingt einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz wohnt, könnte somit bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft eine Rentenversicherung bzw. eine Kapitallebensversicherung in Schweizer Franken abschließen.

Ist der Wohnsitz jedoch in Deutschland, so kann eine diesbezügliche Versicherung nicht beantragt werden. Schweizerische Versicherungsgesellschaften verlangen unbedingt einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz, da dies eine gesetzliche Bestimmung dort ist.

Eine Versicherung in Schweizer Franken zur Absicherung von Währungsrisiken ist aus unserer Sicht nicht ökonomischer als eine Versicherung in Euro. Denn auch die Währung der Schweiz kann sich einer möglicherweise höheren Inflationen nicht entziehen.

Welche Währung eine geringe Inflation bei Ablauf der Versicherung vorweisen wird, kann man nicht vorhersagen. Um Währungsrisiken abzusichern, bieten die Versicherungsgesellschaften das Instrument einer Dynamikvereinbarung an.

Hier würde der Beitrag jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz angehoben, damit die Leistung zum Ende der Vertragslaufzeit die gleiche Kaufkraft aufweisen kann, wie seinerzeit angenommen.

Haben Sie Fragen zum Thema professionelle Vermögensverwaltung? Die Experten der apoBank helfen weiter: www.springermedizin.de/berufundfinanzen

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