Video-Sprechstunde

Die Technik greift dem Gesetz vor

Das E-Health-Gesetz sieht zwar eine EBM-Ziffer für Video-Konsultationen vor. Wie eine gesicherte Verbindung aussehen kann, sagt es aber nicht. Die IT-Branche hat die Antwort.

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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Pendant auf ärztlicher Seite, der elektronische Heilberufeausweis (eHBA), erweisen sich beim Thema Video-Sprechstunde als äußerst nützliche Hilfsmittel.

Das hat bislang noch nicht einmal der Gesetzgeber erkannt. Denn der schreibt im E-Health-Gesetz zwar vor, dass es zum 1. Juli 2017 eine EBM-Ziffer für die Videokonsultation geben soll, dass man hierfür zum Teil die Infrastruktur der Gesundheitskarte nutzen und vor allem für den Heilberufeausweis noch mehr Akzeptanz schaffen könnte, hat er dabei aber kaum im Blick.

Wie es funktionieren kann, haben auf der Gesundheits-IT-Messe conhIT vom 19. bis 21. April die Unternehmen Concat, Identos und Vidyo gezeigt. Das Unternehmenstrio bietet die Video-Sprechstunde als sogenannten gemanagten Service an.

Dazu wird das Praxisteam mit einem mobilen Mini-Kartenleser, der sich entweder als Rahmen um einen Tablet-PC oder über einen Stecker bzw. Dongle ans Smartphone anschließen lässt, einer Verschlüsselungs-App und einer Videokonferenz-Software ausgestattet.

Die Idee ist zunächst, wie Michael Brockt, Vertriebsleiter Healthcare Deutschland bei Concat, erläuterte, dass die MFA oder Pflegekraft vor Ort beim Patienten Vitaldaten oder einen Wundverlauf erfassen und verschlüsselt übermitteln, aber ebenso einen Video-Chat zwischen Arzt und Patient initiieren kann. Brockt: "Wir waren überrascht, wie groß die Nachfrage aus dem Pflegebereich ist."

Über das Einlesen des Heilberufeausweises weist sich die MFA oder Pflegekraft im System aus. Im Hintergrund prüft ein Server die Identität. Anschließend startet die App auf dem mobilen Gerät die verschlüsselte Kommunikation. Der Arzt kann dabei direkt über die App auf Smartphone oder Tablet-PC angewählt werden.

Auch der Arzt muss sich in seiner Praxis - oder ebenfalls von unterwegs - übrigens mithilfe des eHBA für die verschlüsselte Video-Kommunikation anmelden. Möglich ist auch eine direkte Anbindung des Patienten zum Arzt über die Gesundheitskarte, dafür benötigt der Patient allerdings dann ebenfalls ein eigenes Kartenlesegerät. "Wir setzen damit eine End-zu-End-Verschlüsselung für die Video-Sprechstunde um", so Brockt.

Ebenfalls auf der conhIT zu sehen, war die Zukunft der Authentifizierung und elektronischen Signatur: Diese wird bald allein übers Smartphone und biometrische Daten wie dem Fingerabdruck und ganz ohne physische Ausweiskarte möglich sein. Allerdings wird es im Gesundheitswesen zunächst bei der Schlüsselkarte, die Arzt und Patient in Form von eHBA und eGK bei sich tragen bleiben, erklärte Tatami Michalek, Geschäftsführer des Signaturspezialisten secrypt. (reh)

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