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Bundesgerichtshof

Diskriminierung im Gesundheitswesen – Präzedenzfall am BGH?

Der Bundesgerichtshof befasst sich am Donnerstag mit der Frage, ob eine blinde Patientin von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Behinderung abgelehnt wurde. Verbände hoffen auf ein Urteil mit Signalwirkung.

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Wurde eine blinde Frau aufgrund ihrer Behinderung von einer Rehaklinik abgelehnt? Um diese Frage geht es beim BGH am Donnerstag.

Wurde eine blinde Frau aufgrund ihrer Behinderung von einer Rehaklinik abgelehnt? Um diese Frage geht es beim BGH am Donnerstag.

© Karin Lau / stock.adobe.com

Karlsruhe. Am Beispiel einer blinden Patientin befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (7. Mai) mit möglicher Diskriminierung im Gesundheitswesen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hoffen auf ein Urteil über den Einzelfall hinaus – mit Signalwirkung für die ganze Branche. Es gehe darum, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dort angewandt werden kann.

Das AGG ist das deutsche Bundesgesetz gegen Diskriminierung. Es ist seit 2006 in Kraft und soll Menschen vor einer Benachteiligung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, ihrer Behinderungen, Religion oder sexuellen Identität schützen. Das Diskriminierungsverbot gilt etwa für Arbeitsverhältnisse oder bei der Wohnungssuche. Umstritten ist bislang, ob es auch im Gesundheitswesen herangezogen werden kann.

Rehabilitation verweigert allein wegen Blindheit?

Im konkreten Fall hatte eine Rehaklinik in Nordhessen die Aufnahme der Frau aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Lippe nach einer Operation verweigert. Die Leiterin schickte sie nach Angaben des DBSV zurück ins Krankenhaus. Die Patientin behauptet dem BGH zufolge, die Klinik habe die Rehabilitation allein aufgrund ihrer Blindheit verweigert. Sie klagt deswegen - blieb in den Vorinstanzen, zuletzt am Landgericht Kassel, aber erfolglos.

„Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das umfangreiche Konsequenzen haben, denn er würde damit klarstellen, dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden kann“, sagte der Anwalt der Klägerin aus den Vorinstanzen, Michael Richter. Das würde nicht nur Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht verhelfen, sondern auch Menschen, die aus anderen Gründen im Gesundheitswesen diskriminiert werden.

Benachteiligungen im Krankenhaus oder in Arztpraxis verbreitet

Diskriminierung ist laut der Bundesbeauftragten Ataman im Gesundheitssektor weit verbreitet. „Umfragen zufolge hat jeder vierte Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erlebt.“ Sollte der BGH bestätigen, dass das AGG auch dort gilt, wäre das „eine wegweisende Entscheidung für den Diskriminierungsschutz in Deutschland - und für viele Millionen Menschen, die auf das Gesundheitswesen angewiesen sind“.

Sollte das Gericht die Anwendung verneinen, sei der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitsbereich zu schaffen, fordert Ataman.

Am Donnerstag verhandelt das höchste deutsche Zivilgericht mündlich in Karlsruhe. Ob der Senat dann auch schon ein Urteil spricht, ist unklar. (dpa)

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