Doppelte Belastung für Mieter nicht rechtens
KARLSRUHE (dpa). Wenn ein Mieter selbst die Ausstattung seiner Wohnung verbessert, so darf der Vermieter das gehobene Wohnniveau nicht als Begründung für eine Mieterhöhung verwenden. Der Bundesgerichtshof gab einem Mieter Recht, der 1976 auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung in seine Wohnung eingebaut hatte. Die Vermieterin wollte daraufhin die Miete erhöhen.
Az.: VIII ZR 315/09