Verordnung

Dosierung künftig immer aufs Rezept

Die geplante Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht auch neue Pflichtangaben auf Rezepten vor.

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BERLIN. Was viele Ärzte heute schon auf dem Rezept vermerken, wird in Zukunft verpflichtend sein: nämlich eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und die Dosierung der verordneten Arzneimittel. Das sieht ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor, den das Bundesgesundheitsministerium kürzlich interessierten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet hat.

Ärzte müssen sich also darauf einstellen, diese Angaben künftig regelhaft zu machen, ansonsten drohen unnötige Rückfragen der ortsansässigen Apotheker. Im Verordnungsentwurf heißt es, die Dosisangaben auf dem Rezept könnten dann entfallen, wenn dem Patienten ein schriftlicher Medikationsplan vorliegt.

Weitere geplante Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung betreffen unter anderem T-Rezepte (für Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid), deren Durchschriften künftig wöchentlich und nicht mehr quartalsweise dem BfArM zu übermitteln sind.

Zudem stehen Änderungen in Sachen Verschreibungspflicht an. So sollen die Wirkstoffe Chinin und Carbetocin wieder in sämtlichen Human-Anwendungen verschreibungspflichtig werden. Dagegen sollen der Protonenpumpenhemmer Esomeprazol sowie das Antihistaminikum Ketotifen in bestimmten Dosierungen und Packungsgrößen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.

Der Ibuprofen-Abkömmling Flurbiprofen soll als Lutschtablette zur Anwendung gegen Halsschmerzen künftig gleichfalls ohne Rezeptvorlage in den Apotheken zu bekommen sein. (cw)

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