Dritter Todesfall: Zulassung futsch

Zwei Mal wurde sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt - vor Jahren schon. Nun hat eine Anästhesistin aus Bad Godesberg ihre Kassenzulassung verloren, weil erneut ermittelt wird. Die späte Reaktion erklärt die KV mit dem Datenschutz.

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Anästhesie: Eine Fachärztin in Bad Godesberg hat wegen drei Todesfällen jetzt ihre Kassenzulassung verloren.

Anästhesie: Eine Fachärztin in Bad Godesberg hat wegen drei Todesfällen jetzt ihre Kassenzulassung verloren.

© kavring / fotolia.com

KÖLN (acg). Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat einer Anästhesistin aus Bad Godesberg, die bereits zwei Mal wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen.

Das bestätigte KVNo-Justiziar Dr. Horst Bartels. Gegen die Ärztin war ermittelt worden, weil in ihrer Praxis 1994 ein vierjähriges Kind und 2007 eine 44-jährige Frau zu Tode gekommen waren.

Im August vergangenen Jahres starb eine 66-jährige Frau in der Obhut der Narkoseärztin, was Anlass für die Staatsanwaltschaft Bonn war, erneut Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu erheben.

Die KVNo begründet ihre späte Reaktion auf den Fall mit Datenschutzrichtlinien, denen der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Institutionen wie Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Bezirksregierung unterliegt.

"Aufgrund der vorgeschriebenen Informationswege wussten wir lange nichts von den Strafverfahren gegen die Medizinerin", sagte Bartels.

Die Approbation der Narkoseärztin bleibt von dem Schritt unberührt. Über sie muss die Bezirksregierung Köln entscheiden.

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