Duogynon: Schadenersatzanspruch ist verjährt

BERLIN (HL/ami). Auch im zweiten Anlauf ist ein Kläger vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, das Unternehmen Bayer als Rechtsnachfolger von Schering als Hersteller von Duogynon in Haftung zu nehmen.

Veröffentlicht:

Das Landgericht Berlin hat am Donnerstag eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und auf die Feststellung einer weitergehenden Haftung abgewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Ansprüche des Klägers verjährt sind.

Bereits im Januar war die Klage abgewiesen worden. Der Kläger hatte Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro mit der Begründung gefordert, er sei vorgeburtlich dadurch geschädigt worden, dass seine Mutter Duogynon zur Feststellung einer Schwangerschaft eingenommen habe.

Geboren wurde der Kläger 1976 mit schweren Missbildungen der Blase und der Harnröhre.

Ob das als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon tatsächlich die Behinderung des Klägers verursacht hat, war nicht Gegenstand des Prozesses.

Maßgeblich war für den Zeitpunkt des Geschehens das Recht vor Inkrafttreten der Arzneimittelgesetzesnovelle von 1978. Deshalb gelten Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Und damit lief die Verjährung 2006 ab.

Az. 1 O 60/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung