Ankündigung
E-Health-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode
BERLIN. Das E-Health-Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode kommen. Da seien sich die Partner der großen Koalition einig, sagte die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert (CDU) am Dienstag auf der Health-IT-Messe conhIT in Berlin.
Das Thema Datenschutz beim Aufbau der Telematikinfrastruktur sei allen bewusst - es ist, so Leikert, jedoch nicht mehr das Argument für Blockaden innerhalb der Koalition.Fest steht aber auch: Das Gesetz soll vor allem den Blockaden innerhalb der Selbstverwaltung entgegenwirken.
"Wir möchten ein Schlichtungsverfahren auf Seiten der gematik einführen", so Leikert, die auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist. Bei Nicht-Einigung der Gesellschafter, zu denen auch die Kassen- und Ärzteseite gehört, soll dann das Bundesgesundheitsministerium für alle Gesellschafter entscheiden.
Denn den Auftrag zum Aufbau der Telematikinfrastruktur hat die gematik und damit die Selbstverwaltung bekannterweise schon 2004 erhalten.Leikert: "Seither haben wir erlebt, dass sich das Selbstverwaltungssystem gegenseitig blockiert hat."
Gleichzeitig habe man aber angefangen, im ambulanten Bereich Parallelstrukturen - etwa mit dem KV-Safenet - aufzubauen. Am wichtigsten sei der großen Koalition, dass die Telematikinfratstruktur "interoperabel" ist, also der Datenaustausch wirklich über Software- und Sektorengrenzen hinaus funktioniert und dass es eben keine weiteren Blockaden mehr gibt - das gilt für alle beteiligten Ebenen. (reh)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


