Berufspolitik

E-Rezept: Apotheker und Kassen vereinbaren Friedenspflicht

Beruhigungspille für Apotheken: Füllen Ärzte E-Rezepte fehlerhaft aus, müssen Pharmazeuten dafür nicht bluten. Das gibt die GKV jetzt schriftlich.

Veröffentlicht:

Berlin. In der Anlaufphase der digitalen Verordnung häuften sich zu Jahresbeginn noch die Problem-Meldungen. Inzwischen ist es etwas ruhiger geworden, scheint sich das Verfahren eingespielt zu haben. Dennoch war die Forderung der Apothekerschaft nach bundesweit einheitlichem Retaxverzicht für das volle erste Jahr unter E-Rezept nicht vom Tisch.

Nun hat der Apothekerverband DAV mit dem GKV-Spitzenverband eine entsprechende Friedenspflicht vereinbart – rückwirkend zum 1. Januar und bis Ende Dezember 2024. Wie der DAV am Freitag mitteilte, hätten die Kassen den Zusatz zum Rahmenvertrag, wonach sie vorerst keine Rechnungen mehr wegen fehlender Pflichtangaben auf E-Rezepten kürzen, erst nach „langwierigen Verhandlungen“ abgenickt.

Nach wie vor würden „vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten zu erheblichen technischen Problemen führen“, versichert der DAV. Weil die Offizininhaber schuldlos daran seien, dürften sie „dafür auch nicht bestraft werden“, so Verbandsvorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen.“ (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entlastung der Praxen

KVNo testet den Einsatz von Physician Assistants

Kommentare
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwendungsbeobachtung in deutschen Praxen

Wofür Hausärzte den CRP-Schnelltest primär nutzen

Point-of-Care-Testung

Die geplante Honorar-Absenkung bei den HbA1c-Tests trifft Diabetologen hart

Kooperation | In Kooperation mit: den Akkreditierten Laboren in der Medizin ALM e.V.
Lesetipps
Test auf altersbedingte Makuladegeneration (AMD): Demenzmedikamente können möglicherweise vor der Entwicklung bestimmter AMD-Typen schützen. (Symbolbild mit Fotomodell)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Makuladegeneration

Demenzmedikamente: Keine Unterschiede im AMD-Risiko