Direkt zum Inhaltsbereich

E-Steuererklärung: Falscheingabe kein grobes Verschulden

Veröffentlicht:

NEUSTADT/WEINSTRAßE (dpa). Ein Fehler bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung darf vom Finanzamt nicht als grobe Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem noch nicht rechtskräftigen entschieden und damit der Klage eines Mannes stattgegeben.

Er hatte im elektronischen Verfahren "Elster" eine Zeile nicht ausgefüllt. Als er den Fehler später bemerkte, beantragte er beim Finanzamt die Änderung seines Steuerbescheides. Das Finanzamt weigerte sich, weil bei dem Mann ein grobes Verschulden vorliege.

Das Finanzgericht gab dem Mann Recht. Bei der Bearbeitung größerer Dokumente am Computer könne so ein Fehler auch bei großer Sorgfalt vorkommen - das sei eine allgemeine Lebenserfahrung. An der betroffenen Stelle des Elster-Formulars gebe es außerdem eine Besonderheit in der Programmführung, die "ein kontinuierliches Arbeiten" erschwere.

Az.: 5 K 2099/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Arzt stellt während einer ärztlichen Konsultation und Untersuchung ein Rezept für einen Asthma-Inhalator aus.

© Goffkein / stock.adobe.com

Asthmakontrolle und SABA-Übergebrauch

Schlecht kontrolliertes Asthma: Was getan werden kann

MRT-Bild eines Schädels, das im linken Auge eine Netzhautablösung zeigt.

© James Cavallini / Science Photo Library

Aufklärung zu Risikogruppen essenziell

Netzhautablösung: Warnzeichen rechtzeitig erkennen