E-Steuererklärung: Falscheingabe kein grobes Verschulden

Veröffentlicht:

NEUSTADT/WEINSTRAßE (dpa). Ein Fehler bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung darf vom Finanzamt nicht als grobe Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem noch nicht rechtskräftigen entschieden und damit der Klage eines Mannes stattgegeben.

Er hatte im elektronischen Verfahren "Elster" eine Zeile nicht ausgefüllt. Als er den Fehler später bemerkte, beantragte er beim Finanzamt die Änderung seines Steuerbescheides. Das Finanzamt weigerte sich, weil bei dem Mann ein grobes Verschulden vorliege.

Das Finanzgericht gab dem Mann Recht. Bei der Bearbeitung größerer Dokumente am Computer könne so ein Fehler auch bei großer Sorgfalt vorkommen - das sei eine allgemeine Lebenserfahrung. An der betroffenen Stelle des Elster-Formulars gebe es außerdem eine Besonderheit in der Programmführung, die "ein kontinuierliches Arbeiten" erschwere.

Az.: 5 K 2099/09

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie