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Arbeitssicherheit

EU-Kommission überarbeitet Grenzwerte zur Krebsgefahr bei der Arbeit

Der Schutz vor Acrylnitril, Nickelverbindungen sowie Benzol soll mit in den europäischen Plan zur Krebsbekämpfung aufgenommen werden. Das hat die EU-Kommission angekündigt.

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Brüssel. Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz will die EU-Kommission Grenzwerte für drei weitere krebsverdächtige Stoffe einführen oder anpassen. Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen – unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden – sowie Benzol, das etwa bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist.

Von der Überarbeitung der EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene würden mehr als 1,1 Millionen Arbeitnehmer in mehreren Branchen profitieren, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

Arbeitgeber müssen laut der EU-Richtlinie sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind. Europäisches Parlament und EU-Staaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

„Ein Arbeitsplatz sollte ein sicherer Ort sein“, sagte EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit. „Und dennoch ist Krebs die Ursache von mehr als der Hälfte mit Arbeit verbundenen Todesfälle.“ EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte: „Heute machen wir einen wichtigen Schritt, um unsere Arbeitnehmer vor gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz zu schützen und unsere Arbeit im Rahmen unseres bevorstehenden europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs aufzunehmen.“ Einen solchen Plan will die Kommission noch 2020 vorlegen. (dpa)

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