EU-Staaten dürfen in Apotheken-Markt eingreifen

Sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien rechtfertigt Eingriff in die Niederlassungsfreiheit, so ein EuGH-Urteil.

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LUXEMBURG (mwo). EU-Staaten dürfen in den Apothekenmarkt eingreifen, um eine sichere und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Streit zu Spanien bekräftigt.

In Spanien ist die Zahl der Apotheken auf eine je 2800 Einwohner begrenzt. Zudem muss eine neue Apotheke mindestens 250 Meter von bisherigen Wettbewerbern entfernt sein. Von beiden Regeln sind aber Ausnahmen möglich. Wie der EuGH entschied, ist der Eingriff in die EU-weite Niederlassungsfreiheit gerechtfertigt, um "eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten". Die spanischen Gerichte sollen lediglich prüfen, ob die im Streitfall beklagte Region Asturien auch von den Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch macht, etwa um zu weite Entfernungen in ländlichen Regionen zu vermeiden. Allerdings verwarf der EuGH diskriminierende Regeln für die Auswahl der Apotheker.

Das deutsche Fremdbesitzverbot, das Ketten von mehr als vier Apotheken ausschließt, hatte der EuGH bereits im Mai 2009 im Streit um eine DocMorris-Filiale in Saarbrücken gebilligt. Dies sei nun nochmals gefestigt worden, erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA, in Berlin.

Urteil des EuGH - Az.: C-570/07

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