Synthetische Cannabinoide

EU sagt weiteren „Legal Highs“ den Kampf an

Die EU-Kommission hat die Verbote der beiden synthetischen Cannabinoide MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA auf den Weg gebracht. Geht es bei Rat und Parlament durch, muss Deutschland das Verbot noch 2021 in nationales Recht überführen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Täuschend echt, aber im Labor hergestellt: Synthetische Cannabinoide werden als „Legal Highs“ vermarktet.

Täuschend echt, aber im Labor hergestellt: Synthetische Cannabinoide werden als „Legal Highs“ vermarktet.

© Fredrik Von Erichsen / dpa / picture-alliance

Brüssel/Lissabon. Im Internet gibt es immer mehr Angebote, MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA als „Legal Highs“ zu bestellen – hauptsächlich als konsumfertiges Fertigprodukt, beispielsweise in Rauchmischungen, E-Liquids oder auf Papier getränkt. Dabei gelten die beiden synthetischen Cannabinoide als neue psychoaktive Substanzen (NPS), die wesentlich die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können.

Wie die Europäische Kommission nun mitteilt, hat sie ein EU-weites Verbot von MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA auf den Weg gebracht. Die beiden Substanzen sind laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) seit 2017 bzw. März 2020 in der EU verfügbar und weisen eine lebensbedrohliche Toxizität auf.

33 Todesfälle im Zusamenhang mit beiden Substanzen

Die Entscheidung, die beiden Substanzen zu verbieten, basiere auf einer Risikobewertung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA). Diese verweist auf ihrer Website auf europaweit 12 Todesfälle im Zusammenhang mit MDMB-4en-PINACA im Jahr 2017 und 21 im Zusammenhang mit 4F-MDMB-BICA zwischen Mai und August 2020.

Dies ist laut EU-Kommission das zweite Verbot nach Inkrafttreten überarbeiteter EU-Vorschriften über psychoaktive Substanzen. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, das Verbot vor seinem Inkrafttreten zu prüfen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten das Verbot innerhalb von sechs Monaten in nationales Recht umsetzen.

Gangart verschärft

Auch Deutschland hat in der Vergangenheit die Gangart im Kampf gegen NPS verschärft. So haben die Strafverfolgungsbehörden im November 2016 mit Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) mehr Möglichkeiten bekommen, effektiver gegen Besitzer und Händler synthetischer Cannabinoide, synthetischer Cathinone, von Phenethylaminen und anderer NPS, die als „Legal Highs“ bekannt sind, vorzugehen.

Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbehörden laut Bundeskriminalamt neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.

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