Elementarschadenschutz ist Retter in der Not

Schäden in fünfstelliger Höhe sind bei Überflutungen, wie sie jetzt in Brandenburg entlang der Oder drohen, keine Seltenheit. Besteht für Praxis und Heim eine Versicherung mit Elementarschadenschutz, so ist der Schaden Sache der Assekuranz.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Versicherer raten, gleich nach einer Flut Wasserschäden zu dokumentieren (Archivbild). © NoA Production / Fotolia.de

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KÖLN. Geht es dieses Mal glimpflich aus? Bis Donnerstag stieg das Hochwasser an der Oder noch. Ärzte, die mit Praxis oder Eigenheim Opfer einer Überschwemmung werden, sollten Schäden auf jeden Fall schnell der Versicherung melden. Das beschleunigt nicht nur den finanziellen Teil der Regulierung. Viele Gesellschaften bieten Kunden auch einen Sanierungsservice mit Handwerkern an. Voraussetzung für die Schadenregulierung ist generell, dass der Arzt einen Elementargefahrenzusatz als Ergänzung zu seiner Versicherung für Hausrat, Gebäude oder Praxis vereinbart hat.

Je nach Anbieter sind bei einer Überflutung der Praxis auch die entgangenen Einnahmen mitversichert. "Wenn ein Elementarschutz vorhanden ist, zahlen wir auch für die Betriebsunterbrechung", sagt Karl-Heinz Silbernagel von der Deutschen Ärzteversicherung, die zur Axa-Gruppe gehört. Sie deckt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verfügt heute jede vierte Wohngebäude-Police über einen Elementarschadenschutz. Ist er vorhanden, zahlt der Versicherer bei Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck und andere Naturereignissen.

Im jetzigen Krisengebiet an der Oder in Brandenburg haben überdurchschnittlich viele Kunden den Schutz, denn noch in der DDR abgeschlossene Policen enthalten ihn automatisch. Allerdings: Kunden in Gefahrengebieten und mit Vorschäden haben oft große Schwierigkeiten, einen Schutz zu bekommen, oder müssen sehr viel dafür zahlen. Denn die Versicherer scheuen sich, diese Risiken zu übernehmen.

Bei der Überflutung von Gebäuden kommen nach Erfahrung der Versicherer je nach Ausstattung mit hochwertigen Böden oder Tapeten schnell Schäden in Höhe von mehreren 10 000 Euro zusammen. Melden Ärzte einen Wasserschaden, bieten Gesellschaften wie Allianz oder Axa in der Regel den Sanierungsservice an, der für den Versicherten kostenlos ist. "Wenn der Kunde will, kann er auch auf Handwerker zugreifen, die er kennt", betont Axa-Sprecherin Sabine Friedrich.

Versicherer arbeiten mit Netzwerken zusammen, über die sie Zugriff auf verschiedene Professionen haben. "Die Handwerker, mit denen wir zusammenarbeiten, sind alle qualitätsgeprüft", sagt Friedrich. Mit der Koordination der anfallenden Arbeiten müssen Ärzte sich nicht belasten. "Der Kunde hat einen Ansprechpartner", erklärt Friedrich.

Für die Versicherer ist der Service attraktiv, weil damit die Schadenregulierung billiger wird. "Wir schließen Rahmenverträge mit den Handwerkern und können so die Kosten senken", sagt Friedrich.

Auch bei der Allianz gibt es einen Sanierungs-Service. Der Handwerkerdienst der Allianz übernimmt auf Wunsch die anstehenden Reparaturen, auch hier muss der Kunde nichts vorfinanzieren. "Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz", sagt Thomas Pleines, Vorstandsvorsitzender der Allianz-Versicherungs-AG.

Wichtig ist, dass der Kunde den entstandenen Schaden gut dokumentiert. Die Allianz rät Geschädigten, die erreichten Wasserstände zu markieren. Außerdem empfiehlt sich, elektrische Geräte vor der Nutzung ausgiebig prüfen lassen. Zerstörte oder beschädigte Gegenstände sollten Ärzte außerdem erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Denn unter Umständen kann es zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, wie der gemeldete Schaden zu bewerten ist. Und ohne die Gegenstände hat der Kunde schlechte Karten.

Wird das Auto durch die Überflutung beschädigt, kommt dafür die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung auf. "Die Schadenfreiheitsklasse des Kunden bleibt erhalten", erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Ärzte müssen nach der Regulierung also im Gegensatz zu anderen Schäden etwa durch selbstverschuldete Unfälle keine höheren Prämien fürchten. "Einen Überflutungsschaden kann man durch das eigene Verhalten nicht beeinflussen", sagt sie.

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