Entlassung aus der Klinik braucht Zuständigkeiten

BERLIN (fst). Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) wertet das verbindliche Entlassmanagement, wie es im Versorgungsgesetz vorgesehen ist, positiv.

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Gleichwohl reichten die dort vorgesehenen Regelungen für eine strukturierte nachstationäre Versorgung nicht aus, heißt es in einer Stellungnahme des BMC. Medizin, Pflege, Rehabilitation und Sozialwesen müssten besser koordiniert sein als bisher.

"Die Praxis hat gezeigt, dass vor allem bei Patienten mit chronisch entgleisten Grund- und Nebenerkrankungen das Zusammenspiel der Akteure im Entlassmanagement noch nicht reibungslos funktioniert", sagt Professor Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des BMC.

Der Verband spricht sich unter anderem für folgende Schritte aus:

Etablierung eines Ansprechpartners im Krankenhaus: Ein "Patientenkoordinator" soll die medizinische, pflegerische und soziale Beurteilung des Patienten in Abstimmung mit dem Ärzte- und Pflegeteam vornehmen.

Schaffung von übergreifenden Assessment-Instrumenten: Binnen 48 Stunden nach Aufnahme im Krankenhaus soll eine Fachkraft abschätzen, inwieweit für einen Patienten ein möglicher Nachsorgebedarf besteht.

Etablierung ambulanter "Ankerpunkte": Definierte Ansprechpartner in der ambulanten Versorgung sollen sicherstellen, dass die Weiterversorgung funktioniert. Hierfür seien ambulante Patientenkoordinatoren im Umfeld niedergelassener Ärzte geeignet.

Vergütung des Zusatzaufwands von Kliniken und ambulanten Koordinatoren: Ein Mehraufwand, der nicht durch die DRG gedeckt ist, sollte eine zusätzliche Vergütung nach sich ziehen. Auch wäre eine Refinanzierung innerhalb des Morbi-RSA nötig.

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