Erben dürfen Gerichtsprozesse Verstorbener fortführen

KARLSRUHE (mwo). Stirbt der Kläger während eines Gerichtsstreits, können durchaus auch die Erben das Verfahren fortsetzen. Dafür reicht ein einziger Erbe aus, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

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Im konkreten Fall hatte die Mutter von einem ihrer Söhne die Rückübertragung eines ihm vorläufig überlassenen Grundstücks verlangt. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Mutter Erfolg.

Der Sohn legte allerdings Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein. Unterdessen ist die Mutter verstorben.

BGH kann nun abschließend entscheiden

Ein weiterer Sohn beauftragte einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt, die Beschwerde des Bruders abzuwehren. Inzwischen sind sechs von neun Erben dem beigetreten.

Damit ist die Unterbrechung beendet und der BGH kann nun abschließend entscheiden, heißt es in dem Karlsruher Beschluss.

Dabei könne die Wiederaufnahme des Verfahrens "auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen". Laut Gesetz kann ohnehin "jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern".

Az.: X ZR 94/11

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