Direkt zum Inhaltsbereich

Erben dürfen Gerichtsprozesse Verstorbener fortführen

KARLSRUHE (mwo). Stirbt der Kläger während eines Gerichtsstreits, können durchaus auch die Erben das Verfahren fortsetzen. Dafür reicht ein einziger Erbe aus, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall hatte die Mutter von einem ihrer Söhne die Rückübertragung eines ihm vorläufig überlassenen Grundstücks verlangt. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Mutter Erfolg.

Der Sohn legte allerdings Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein. Unterdessen ist die Mutter verstorben.

BGH kann nun abschließend entscheiden

Ein weiterer Sohn beauftragte einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt, die Beschwerde des Bruders abzuwehren. Inzwischen sind sechs von neun Erben dem beigetreten.

Damit ist die Unterbrechung beendet und der BGH kann nun abschließend entscheiden, heißt es in dem Karlsruher Beschluss.

Dabei könne die Wiederaufnahme des Verfahrens "auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen". Laut Gesetz kann ohnehin "jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern".

Az.: X ZR 94/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Digitalisierung

KI-Chatbots bieten 24/7-Sprechstunde für Patienten

Lesetipps
Dass Sport einen positiven Effekt bei Patienten mit Depressionen hat, ist nichts Neues. Der Casus Knacksus ist die Motivation.

© Rifqi Muflih / stock.adobe.com

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Jörg Schelling

© Foto: Matthias Balk

Hantavirus und Ebolavirus

Was Patienten brauchen, die Sorge vor einem neuen Virusausbruch haben

Ein Arzt arbeitet mit einer KI-Anwendung.

© Deemerwha studio / stock.adobe.com

Von DiGA bis Chatbot

Wie KI hilft, die rheumatologische Versorgung zu verbessern