Erhöhter Grundfreibetrag für Ärzte nutzlos?

Weniger Steuern!, verkündete die Regierung am Wochenende. Haben Ärzte also Grund zum Jubeln? Nicht wirklich.

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Mehr Geld im Geldsäckel durch die geplante Steuersenkung: Ärzte werden davon aber wenig spüren.

Mehr Geld im Geldsäckel durch die geplante Steuersenkung: Ärzte werden davon aber wenig spüren.

© Yantra / fotolia.com

FRANKFURT/MAIN (pei). Die Regierungskoalition will die Steuern senken. Ärzte dürften davon wenig spüren.

Nach den Beschlüssen von CDU, CSU und FDP vom Wochenende sollen die Steuern 2013 und 2014 um insgesamt rund sechs Milliarden Euro vermindert werden. Dabei soll der Grundfreibetrag in zwei Stufen erhöht werden, der derzeit bei 8004 Euro liegt.

Außerdem soll die kalte Progression verringert werden, bei der nominelle Einkommenszuwächse zu erhöhter Steuerbelastung führen. Angekündigt wurde auch die Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen. Einzelheiten zu den Plänen wurden bisher nicht genannt.

Steuerberater: Nur wenig Einsparungen

Steuerberater Achim Albert von der Kanzlei Rausch und Kollegen in Hösbach glaubt, dass "die Diskussion größer ist als das, was es letztendlich bringt". Würde beispielsweise der Grundfreibetrag um 500 Euro erhöht, ergäbe dies eine Minderung der Steuerbelastung von insgesamt etwa 75 Euro.

Umgelegt auf alle Steuerpflichtigen dürfte sich die versprochene Gesamtentlastung von sechs Milliarden Euro nach seiner Überschlagsrechnung auf bescheidene 100 bis 200 Euro pro Kopf belaufen.

Anhebung des Grundfreibetrags für 2013 und 2014 geplant

Dies könne sich allerdings etwa bei Medizinischen Fachangestellten doch ein wenig bemerkbar machen. Die Anhebung des Grundfreibetrags soll nach den Plänen der Regierung 2013 und 2014 umgesetzt werden und ein Volumen von vier Milliarden Euro erreichen. Diese Summe sollen Bund und Länder gemeinsam aufbringen.

Die Abschwächung der kalten Progression will der Bund allein tragen, das Volumen wird mit 2,2 Milliarden Euro beziffert. Ein Gesetzentwurf soll laut Koalition vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2012 vorgelegt werden.

Opposition will notfalls klagen

Oppositionspolitiker haben bereits verkündet, dass sie die Steuerpläne ablehnen und notfalls Verfassungsklage einreichen wollen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung des Grundfreibetrags ohnehin im Jahr 2014 fällig wird, um einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum steuerfreien Existenzminimum nachzukommen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: 1,47 Euro kurbeln Wirtschaft nicht an

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