Recht

Ermittlungen gegen Ärztin wegen des Verdachts des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse

Eine Ärztin ist in Dresden festgenommen worden, weil sie gewerbsmäßige Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben soll. Sie soll damit Einnahmen von rund 12.500 Euro erzielt haben.

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Dresden. Eine Ärztin ist am Dienstag in Dresden festgenommen worden, weil sie seit dem Beginn der Covid-19-Pandemie gewerbsmäßig Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben soll. Grundlage der Festnahme der 66-Jährigen sei ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden gewesen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Ermittlungen gegen die Medizinerin würden wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall - derzeit 162 Fällen - geführt.

In den Attesten soll dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt worden sein, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Covid-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien. Die Frau soll mit dem Ausstellen der Atteste Einnahmen von rund 12.500 Euro erzielt haben.

Beschuldigte soll in mehreren Bundesländern agiert haben

Die Wohn- und Geschäftsräume der Frau waren erstmals im März 2022 durchsucht worden. Im September hatte die Polizei mitgeteilt, dass sie annehme, dass die Beschuldigte in mehreren Bundesländern agiert habe. Hierbei soll die Ärztin Sammeltermine durchgeführt haben, bei denen sie auf Bestellung einer Vielzahl von Interessenten Gefälligkeitsatteste im Minutentakt gegen Zahlungen in Höhe von mindestens 25 Euro pro Attest ausgehändigt habe. Diese Termine seien in Zusammenarbeit mit Heilpraktikern und zum Teil sogar mit Bestattungshäusern organisiert worden. Diese sollen der Frau gegen Gewinnbeteiligung nicht nur ihre Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, sondern auch zuvor die Organisation der Termine und die Weiterleitung der Bestellungen übernommen haben.

Am Dienstag habe die Polizei abermals die Wohnräume der Frau durchsucht. Dabei seien ein Mobiltelefon und ein mittlerer vierstelliger Bargeldbetrag in Euro sichergestellt worden. Außerdem sollte die Frau noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden. (sve)

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