Zyto-Rezepturen

Erneut Urteil pro Apothekenwahl

Veröffentlicht:

MARBURG. Im Streit um die freie Apothekenwahl haben die hessischen Apotheker binnen kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gegen die AOK Hessen Recht bekommen: Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) am Freitag mitteilte, hat nun auch das Sozialgericht Marburg bei der Zytostatikaversorgung der freien Apothekenwahl des Patienten Vorrang vor einem Rabattvertrag der Kasse mit ausgewählten, Zytostatika herstellenden Apotheken eingeräumt.

Erst kürzlich hatte bereits das Sozialgericht Darmstadt zugunsten eines Apothekers entschieden, der nicht auf der Liste der AOK-Rabattpartner stand und dessen Belieferung eines Krebspatienten von der Kasse mit einer Null-Retaxation belegt worden war. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant