Direkt zum Inhaltsbereich

Zyto-Rezepturen

Erneut Urteil pro Apothekenwahl

Veröffentlicht:

MARBURG. Im Streit um die freie Apothekenwahl haben die hessischen Apotheker binnen kurzer Zeit schon zum zweiten Mal gegen die AOK Hessen Recht bekommen: Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) am Freitag mitteilte, hat nun auch das Sozialgericht Marburg bei der Zytostatikaversorgung der freien Apothekenwahl des Patienten Vorrang vor einem Rabattvertrag der Kasse mit ausgewählten, Zytostatika herstellenden Apotheken eingeräumt.

Erst kürzlich hatte bereits das Sozialgericht Darmstadt zugunsten eines Apothekers entschieden, der nicht auf der Liste der AOK-Rabattpartner stand und dessen Belieferung eines Krebspatienten von der Kasse mit einer Null-Retaxation belegt worden war. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aufklärung zu Risikogruppen essenziell

Netzhautablösung: Warnzeichen rechtzeitig erkennen

Lesetipps
Zwei ältere Menschen joggen am Strand.

© Ingram Publishing / Thinkstock.com

27 Krebsarten in der Analyse

Gesund leben, Krebsrisiko senken: Studie untermauert Zusammenhang

Blick in den Gerichtssaal des VG Gelsenkirchen bei Eröffnung der Verhandlung

© Christoph Reichwein / dpa / picture alliance

Entscheidung steht noch aus

Urteil zur Landarztquote: Mediziner erwägen Gang in nächste Instanz