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Erster PVS-Anbieter integriert „Rezept für Bewegung“

Seit vielen Jahren können Ärztinnen und Ärzte das „Rezept für Bewegung“ verordnen. Nun hat ein erster Anbieter das Formular in seine Praxissoftware eingebunden.

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Frankfurt a. Main. Seit Februar steht das „Rezept für Bewegung“ Praxisverwaltungssystem-Anbietern als Formular zur freiwilligen Integration zur Verfügung. Damit kann das Formular direkt in die Praxissoftware eingebunden, digital ausgefüllt, ausgedruckt und im Praxisalltag eingesetzt werden. Nun hat mit der Duria eG ein erster Anbieter die Verordnung in sein PVS integriert. Das hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mitgeteilt. Damit stehe das Formular ab sofort rund 4.900 Mitgliedern sowie mehr als 2.300 Arztpraxen zur Verfügung, heißt es.

Die Integration des Rezepts in die Praxissoftware erleichtere Ärztinnen und Ärzten den Zugang zu einem niedrigschwelligen Präventionsinstrument – ohne zusätzlichen Aufwand. Das „Rezept für Bewegung“ ist eine gemeinsame Initiative des DOSB, der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP).

Freiwillige ärztliche Leistung

Unterstützt wird sie von weiteren medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden. Ziel ist es, Menschen über die gesundheitlichen Vorteile von Bewegung und Sport aufzuklären und sie zu einem aktiveren Lebensstil zu motivieren – beispielsweise über wohnortnahe Bewegungs- und Sportangebote in Vereinen.

Die Ausstellung des „Rezeptes für Bewegung“ ist eine freiwillige ärztliche Leistung, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist. Die Kurs- oder Vereinsgebühren müssen vom Versicherten selbst getragen werden. SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote, die zusätzlich den Deutschen Standard Prävention tragen, können von den Krankenkassen bezuschusst werden. (kaha)

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