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Kommentar zu Korruption

Es geht um den Schutz der Ehrlichen

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Ärzte keine Kassenbeauftragten sind, ist mittlerweile aus den Schlagzeilen, aber sie dürfte noch eine Weile nachhallen.

Vielleicht wird der Gesetzgeber am Ende doch noch aktiv und schafft Paragrafen, damit krumme Geschäfte von Vertragsärzten künftig mit dem Strafrecht geahndet werden können.

Hat die Ärzteschaft der Öffentlichkeit dazu die richtigen Signale gesendet? Mit Ausnahme der Kammer Westfalen-Lippe wohl nicht.

Zum Ausdruck kam vor allem die Zufriedenheit darüber, dass die Bundesrichter das besondere Verhältnis zwischen Arzt und Patient bestätigt haben, das nicht der Kassen-Regie unterliegt.

Will man ein Sonderstrafrecht abwenden, wäre aber mehr vonnöten, vor allem eine kritische Bestandsaufnahme: Ist das Berufsrecht ein scharfes Schwert oder ein Papiertiger?

Erfüllen die Einrichtungen zur Bekämpfung von Fehlverhalten ihren Zweck? Wo entwickeln sich neue Formen der Bereicherung, wo bestehen Regelungslücken?

Damit würde signalisiert, dass die ärztliche Selbstverwaltung den Schutz der korrekt arbeitenden Leistungserbringer, aber auch der Patienten und Beitragszahler als Daueraufgabe begreift und ernst nimmt.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Korrupte Ärzte und zahnlose Tiger

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Kommentare
Uwe Schneider 08.07.201215:30 Uhr

Es geht weniger um ein Sonderstrafrecht ...

... sondern mehr umd die Gleichstellung von Vertragsärzten mit anderen Personen, die zu Lasten Dritter (hier der Krankenkassen oder - bei über die Gesamtvergütung gedeckelten Leistungen - der KV-Gemeinschaft) Leistungen mit Kostenfolge anordnen können.

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