Duales Studium

Evangelischer Krankenhausverband lobt Hebammenausbildung

Hebammen müssen in Deutschland ab dem Jahr 2021 ein duales Studium absolvieren. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung vor. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband lobt den Schritt, sieht aber dennoch Handlungsbedarf bei vier Punkten.

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BERLIN. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) lobt bei der geplanten Hebammenausbildung die enge Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre und praktischer Studienphase im Krankenhaus. Die dazu notwendige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus als Ort der praktischen Ausbildung und der Hochschule als Vermittler der wissenschaftlichen Erkenntnisse würden die evangelischen Krankenhäuser auch aktiv mitgestalten, heißt es in einer Mitteilung des DEKV. Für den praktischen Anteil müsse jedoch zudem die Expertise der existierenden Hebammenschulen genutzt werden.

„Wir sind froh, dass nun auch in Deutschland die Qualifizierung der Hebammen generell auf Hochschulniveau erfolgt“, so auch Elke Mattern, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) in der Mitteilung. Es sei zu hoffen, dass im neuen Gesetz die hochschulischen Möglichkeiten tatsächlich so genutzt würden, dass das neue Hebammenstudium die Qualität der Versorgung von Müttern und Kindern entsprechend sichere.

Professor Anusheh Rafi, Rektor der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) ergänzt: „Aufgrund der sehr hohen Anforderungen an den Beruf müssen Hebammen über sehr differenzierte hebammen- und gesundheitswissenschaftliche sowie psychologische Kenntnisse verfügen, sodass eine Akademisierung zwingend erforderlich ist.“ Doch es gehe nicht nur um qualifiziertere Fachkräfte, sondern auch um eine Aufwertung des gesellschaftlich so wichtigen Berufes.

DEKV, EHB und DGHWi haben in Zusammenhang mit dem Referentenentwurf einen Forderungskatalog für eine qualifizierte partnerschaftliche Ausbildung an Krankenhäusern und Hochschulen erstellt mit den folgenden Punkten:

  • Finanzielle Absicherung: Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen bei der berufspraktischen Hebammenausbildung bindet Kapazitäten für die Praxisanleitung, die Praxisplanung und die Koordination mit den Hochschulen. Dieser finanzielle Aufwand muss als Teil der refinanzierten Aufwendungen für die Ausbildung mit in das Gesetz aufgenommen werden.
  • Qualifizierungsoffensive für Praxisanleiter und Praxisbegleiter: Für die Erweiterung der Kompetenzen bei Praxisanleitern und Praxisbegleitern ist für Krankenhäuser und Hochschulen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 78 Millionen Euro vom Bund notwendig.
  • Zahl der Hebammen sichern: Ab 2021 werden über 600 Studienplätze für Hebammen im ersten Semester benötigt, um den Wegfall der Ausbildung zu kompensieren. Bis zum Jahr 2024 müssen alle rund 1800 Ausbildungsplätze an die Hochschulen transferiert werden. Gelingt dies nicht, werden auf dem ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt noch mehr Hebammen fehlen.
  • Sicherheit für Mutter und Kind: Nur durch eine entsprechende Qualifizierung können Hebammen besser lernen, dies systematisch umzusetzen. Risikomanagement muss verpflichtender Studieninhalt in § 9 für Hebammen sein. (run)
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