GPS-Bespitzelung

Ex-Mann bleibt auf Kosten sitzen

Gericht: Detektivkosten können zwar auf Ex-Partner abgedrückt werden. Doch es kommt auf die Verhältnismäßigkeit der Bespitzelungsmethoden an.

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KARLSRUHE. Die permanente Überwachung der Ex-Frau ging dem Bundesgerichtshof (BGH) dann doch zu weit: Ein Mann hatte seine Ex-Frau von einem Detektiv überwachen lassen, weil er wegen des neuen Partners der Frau den Unterhalt nicht zahlen wollte.

Dafür ließ er am Auto der Frau einen GPS-Sender anbringen. Vor Gericht bekam er Recht, und die Frau musste auf den Unterhalt verzichten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem sollte sie die Detektivkosten des Klägers erstatten.

In einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung betonte der BGH zwar, dass zu den Prozesskosten auch Detektivkosten gehören können, "wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren".

Der heimlich angebrachte GPS-Sender am Auto der Frau, der ihre Fahrten überwachen sollte, sei aber unverhältnismäßig gewesen.

Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch "mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung" nachweisen können. Er bleibt deshalb auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. (dpa)

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