Führungsposten im BMG

Bundesrichterin soll mächtige Abteilung „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ leiten

Sie ist eine ausgewiesene Juristin mit sehr viel Erfahrung im Sozialrecht: Die Bundesrichterin Barbara Geiger soll die Abteilung 2 im Bundesgesundheitsministerium leiten.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesrichterin Barbara Geiger soll künftig die Abteilung für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium leiten. Das berichtet der Newsletter „politico“. Geiger tritt damit die Nachfolge von Michael Weller an.

Er war ein Vertrauter des früheren Ministers Karl Lauterbach (SPD) und wesentlich an der Entwicklung der Klinikreform der Ampel-Koalition sowie am Konzept zur Reform des ambulanten Sektors (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) beteiligt.

Lesen sie auch

Diese Abteilung hat in der Gesundheitspolitik enorme Bedeutung, weil in ihr bisher die Unterabteilungen für die Krankenversicherung und das Krankenhauswesen sowie Referate für die Notfallversorgung, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen und für Rechtsfragen der Krankenhausversorgung und der Klinikfinanzierung gebündelt sind.

Die 1981 geborene Geiger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit einem Auslandstrimester an der University of Oxford. Nach den juristischen Staatsexamina arbeitete sie ab 2008 zunächst als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, bevor sie 2012 in die Sozialgerichtsbarkeit von Hamburg eintrat.

Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im Jahr 2020 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt. Geiger ist Autorin von Aufsätzen und Anmerkungen in juristischen Fachzeitschriften und Mitautorin eines Kommentars zum Sozialgesetzbuch V.

Im April 2022 wurde sie Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst war sie dort im Ersten Senat tätig, der für Krankenhausabrechnung und GKV-Leistungsrecht (ohne Hilfsmittel) zuständig ist. Inzwischen ist sie beim 12. Senat, zuständig für das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung insgesamt. (bwa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Insbesondere Clindamycin, Fluorchinolone und Flucloxacillin

Antibiotika wirken sich offenbar langfristig auf das Darmmikrobiom aus

Lesetipps
5 Blutproben in Röhrchen

© Pixel-Shot / Stock.adobe.com

Chronische Erkrankungen

Diese fünf Biomarker weisen auf Multimorbidität hin