Führungsposten im BMG

Bundesrichterin soll mächtige Abteilung „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ leiten

Sie ist eine ausgewiesene Juristin mit sehr viel Erfahrung im Sozialrecht: Die Bundesrichterin Barbara Geiger soll die Abteilung 2 im Bundesgesundheitsministerium leiten.

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Berlin. Die Bundesrichterin Barbara Geiger soll künftig die Abteilung für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium leiten. Das berichtet der Newsletter „politico“. Geiger tritt damit die Nachfolge von Michael Weller an.

Er war ein Vertrauter des früheren Ministers Karl Lauterbach (SPD) und wesentlich an der Entwicklung der Klinikreform der Ampel-Koalition sowie am Konzept zur Reform des ambulanten Sektors (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) beteiligt.

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Diese Abteilung hat in der Gesundheitspolitik enorme Bedeutung, weil in ihr bisher die Unterabteilungen für die Krankenversicherung und das Krankenhauswesen sowie Referate für die Notfallversorgung, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen und für Rechtsfragen der Krankenhausversorgung und der Klinikfinanzierung gebündelt sind.

Die 1981 geborene Geiger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit einem Auslandstrimester an der University of Oxford. Nach den juristischen Staatsexamina arbeitete sie ab 2008 zunächst als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, bevor sie 2012 in die Sozialgerichtsbarkeit von Hamburg eintrat.

Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im Jahr 2020 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt. Geiger ist Autorin von Aufsätzen und Anmerkungen in juristischen Fachzeitschriften und Mitautorin eines Kommentars zum Sozialgesetzbuch V.

Im April 2022 wurde sie Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst war sie dort im Ersten Senat tätig, der für Krankenhausabrechnung und GKV-Leistungsrecht (ohne Hilfsmittel) zuständig ist. Inzwischen ist sie beim 12. Senat, zuständig für das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung insgesamt. (bwa)

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