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Ex-Sicherungsverwahrten steht Entschädigung zu

KARLSRUHE (dpa). Vier frühere Sicherungsverwahrte haben nach Einschätzung des Landgerichts Karlsruhe Anspruch auf Entschädigung, weil sie zu lange eingesperrt waren.

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"Der Freiheitsentzug war rechtswidrig und verstieß gegen die europäische Menschenrechtskonvention", sagte Richter Eberhard Lang am Dienstag zum Prozessauftakt. Damit bestehe ein Schadensersatzanspruch. Fraglich sei, wer zahlen müsse.

Das Verfahren ist eine Premiere in Deutschland. Zum ersten Mal wird die Frage verhandelt, ob und wie viel Schmerzensgeld verurteilten Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.

Auf Entschädigung verklagt wird das Land Baden-Württemberg. Die vier Kläger fordern zwischen rund 74.000 und 155.000 Euro - insgesamt rund 400.000 Euro.

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