Falschberatung: Verjährungsfrist läuft aus

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (lu). Anleger, die aufgrund einer Falschberatung im Jahr 2007 finanzielle Verluste erlitten haben, sollten ihre Ansprüche jetzt geltend machen. Sonst droht deren Verjährung. Darauf hat Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen hingewiesen.

Denn die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen läuft ab dem Kaufdatum des Wertpapiers. Die für Anleger günstigere Regelung, nach der die Dreijahresfrist erst beginnt, wenn der Verbraucher vom Schaden Kenntnis erlangt hat, gelte erst für Falschberatungen ab dem 5. August 2009.

Um die Verjährung zu hemmen, müssen Anleger mit der Bank über die Schadenersatzleistung verhandeln. Reagiert die Bank nicht, könnten Anleger beim zuständigen Ombudsmann ein Verfahren einleiten. Außerdem bleibe der Klageweg, der laut Heyer sinnvoll ist, wenn Falschberatung sicher nachgewiesen werden kann - etwa durch ein Beratungsprotokoll.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Perforierende Augenverletzungen

Fremdkörpertrauma: Was ins Auge geht, kann auch gut (r)ausgehen

RV verdreifacht RA-Mortalität

So lässt sich die rheumatoide Vaskulitis diagnostizieren

Lesetipps