Urteil

Haftstrafe für falschen Arzt

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KASSEL. Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren ist am Mittwoch in Kassel ein Hochstapler vor dem Landgericht verurteilt worden.

Der 37-Jährige hatte mit falschen Dokumenten mehrfach als Arzt gearbeitet und dabei Behandlungsfehler gemacht.

Vor Gericht flehte er unter Tränen um Nachsicht wegen seiner drei Kinder. Das Urteil mache ihn kaputt. „Sie haben sich selbst kaputt gemacht“, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte sei unbelehrbar, weil er selbst dann weiter betrog, als er bereits wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sammlung gefälschter Unterlagen

Der Mann wurde unter anderem wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, Betrugs und versuchter Körperverletzung schuldig gesprochen. Er muss außerdem 22.000 Euro zurückzahlen, die er als Arzt verdient hatte. Die vorige Verurteilung zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft wurde in die neue Strafe eingerechnet.

Der Mann hatte sich eine ganze Sammlung von gefälschten Unterlagen zugelegt - von Zulassungen bis zur Aufenthaltsberechtigung. So täuschte er Arbeitgeber und Personalvermittler. Er wurde in einer Kasseler Praxis, einer Klinik in Melsungen (Hessen) sowie in einer Klinik in Kemnath (Bayern) eingestellt.

In Libyen hatte der Mann zwar eine medizinische Ausbildung gemacht. Bei einer Kenntnisprüfung in Deutschland war er aber durchgefallen. (dpa)

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 26.07.201913:56 Uhr

Unfassbar

Was zeigt uns das Beispiel des falschen Mediziners im Kasseler Prozeß? - - -
Dass im guten Glauben und blinden Vertrauen es möglich ist, sich als geltungsbedürftiger Mensch im Statussymbol "Weißkittel" mit Stethoskop über dem Hals und ein paar medizinischen Ausdrücken, sich in eine Arztpraxis oder einen Klinikbetrieb einzuschleichen!
Wenn dieser falsche Doktor nicht sofort enttarnt wird, dann ist dies aber dem medizinischen Stammpersonal anzulasten.
Nach dem Kolegialitätsprinzip müßte es doch im sensiblen Medizinbetrieb üblich sein, daß -wie in jeder anderen Firma auch- der "Neue" erstmal unter Beobachtung steht, um die Art und Weise seines beruflichen Könnens einzuschätzen. Dazu sind gewiß nicht nur die tatsächlich approbierten Kollegen in der Lage, sondern auch das Pflegepersonal.
Die Personalabteilung steht natürlich an erster Stelle in der gewissenhaften Prüfung von formalen ärztlichen Kriterien, wie Echtheit der Zeugnisse und Glaubhaftmachung des CV, besonders bei fremdsprachlichen Zuwanderern. Schließlich darf die Einstellung eines Arztes keine Köpenickiade sein.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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