Fehlende Kreditkarte: Fluggast darf mitfliegen

FRANKFURT/BERLIN (dpa). Wegen einer fehlenden Kreditkarte beim Einchecken darf eine Airline einem Urteil zufolge einen Fluggast nicht am Flughafen stehen lassen.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat entsprechende Geschäftsbedingungen der Fluglinie Iberia beanstandet und vom Landgericht Frankfurt Recht bekommen.

Die strikte Klausel sei rechtswidrig, so die Richter. Sie sprachen der betroffenen Kundin Schadenersatz zu, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Sie hatte die erforderliche Kreditkarte nicht vorlegen können und gegen Gebühr auf einen anderen Flug umbuchen müssen.

Az.: 2-24 O 142/10

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