Behandlungsfehler

Fehler vermeiden könnte so einfach sein

Vor Kunstfehlern sind auch Hausärzte nicht gefeit. Sie könnten aus Fehlern anderer lernen, wenn sie nur wollten. Die Akzeptanz der Berichtsportale bei Hausärzten lässt zu wünschen übrig. Warum eigentlich?

Von Ingo Pflugmacher Veröffentlicht:
Diverse Datenbanken sammeln anonym Behandlungsfehler - und zeigen so, wie man diese in der eigenen Praxis vermeiden kann.

Diverse Datenbanken sammeln anonym Behandlungsfehler - und zeigen so, wie man diese in der eigenen Praxis vermeiden kann.

© pathdoc/Fotolia.com

Das könnte mir nie passieren. Das könnte mir auch passieren. Das passiert mir nie wieder. Dies sind die drei Aussagen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern oder Beinahefehlern.

Die letzte Aussage setzt aber voraus, dass in der eigenen Praxis bereits ein Fehler geschehen oder jedenfalls ein für den Patienten kritisches Ereignis, ein Beinahefehler, aufgetreten ist. Dies wünscht sich keiner.

Viel klüger ist es deshalb, aus den Fehlern anderer zu lernen. Hierbei kann man ohne Risiko für die eigenen Patienten oder sich selbst feststellen, ob einem so etwas auch passieren kann oder nicht.

Eine Patientin wurde nach einer Knie-Operation aus dem Krankenhaus entlassen, im Entlassungsbrief stand, dass die Antikoagulation fortgeführt werden soll, die Patientin sei an Unterarm-Gehstützen gut mobilisiert und voll belastbar.

Die Patientin wurde seitens der Klinik nicht über eine Fortführung der Thromboseprophylaxe aufgeklärt und bekam keine Spritzen zur Überbrückung bis zur hausärztlichen Vorstellung mit.

Alle anderen verordneten Medikamente waren der Patientin in ausreichender Menge bis einschließlich der Dauer der geplanten Rehamaßnahme mitgegeben worden. Auf die Frage vom Hausarzt, ob sie noch eine Arzneiverordnung benötige, antwortete sie mit nein. Der Hausarzt setzte aufgrund dessen keine Thromboseprophylaxe an.

Klinik darf nicht immer Arzneien mitgeben

Dies ist ein Beispiel aus dem Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen, welches als Internetdatenbank vom Institut für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt betrieben wird (www.jeder-fehler-zaehlt.de).

Könnte dies nicht jedem passieren? Nach dem Bertelsmann-Gesundheitsmonitor erhalten 13 Prozent der befragten Patienten im Krankenhaus keine Aufklärung über den weiteren Behandlungsverlauf, zehn Prozent erfahren nichts über verordnete Medikamente.

Die Patientin hat in obigem Beispielsfall wahrscheinlich nichts falsch gemacht. In der Krankenhausdokumentation werden Tabletten und Spritzen häufig in unterschiedlichen Rubriken geführt. Eventuell hat der Klinikarzt also die Mitgabe der Thromboseprophylaxe übersehen.

Der Hausarzt durfte zwar grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Behandlung und Therapieaufklärung durch den vorbehandelnden Krankenhausarzt vertrauen, allerdings darf eine Klinik bei der Entlassung Medikamente nur dann zur Überbrückung mitgeben, wenn auf die Entlassung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt (§ 14 Abs. 7 ApoG).

Auf die juristische Frage, wer etwas falsch gemacht hat, kommt es aber gar nicht an, wenn der Patient keinen Schaden erleidet. Dies ist für alle Beteiligte das oberste Ziel.

Um dies zu erreichen, sollte man also Risiken, die von anderen Praxen oder auch Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten als solche identifiziert wurden, erkennen. Hierfür gibt es sehr gute internetbasierte, anonyme Berichtssysteme, die aber leider noch viel zu wenig bekannt sind und genutzt werden.

Fast 5000 (Beinahe-)Fehler online dokumentiert

Die Datenbank www.jeder-fehler-zaehlt.de ist ein Fehlerberichts- und Lernsystem speziell für Hausarztpraxen. Diese enthält derzeit 553 Berichte über Fehler und Beinahefehler im Zusammenhang mit der hausärztlichen Tätigkeit.

Das Critical-Incident-Reporting-System NRW (www.cirsmedical.ch/DeutschlandPlus) ist eine gemeinsame Initiative der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und der Krankenhausgesellschaft NRW in Zusammenarbeit mit der ÄZQ.

Es richtet sich an alle in der Gesundheitsversorgung Tätigen, also Ärzte im ambulanten und stationären Bereich, Pflegekräfte, MFA und Verwaltungsmitarbeiter. Diese Datenbank enthält derzeit 359 Berichte, die jeweils mit einem sehr guten erläuternden Kommentar des CIRS-Teams der ÄZQ versehen sind.

Man erkennt beim Lesen vieler dieser Berichte, wie einfach Fehlervermeidung sein kann, wenn man für das Risiko sensibilisiert ist. So hatte ein Allgemeinarzt einer betagten Patientin ausdrücklich gesagt, sie solle alle zwei Wochen eine Kapsel Cholecalciferol einnehmen.

Auf dem Einnahmezettel hatte er dies aber nicht notiert, die Patientin vergaß die mündliche Anweisung und nahm das Medikament täglich. Das CIRS-Team rät, bei allen Arzneien mit besonderen Dosierungsintervallen solle beim Arzt im Hinterkopf eine "rote Lampe" angehen.

Dies ist simpel, es hilft aber, hieran erinnert zu werden. Neben dem CIRS-NRW existiert noch das Berichtssystem der Bundesärztekammer, KBV und ÄZQ (www.cirsmedical.de).

Suchfunktion: Fallberichte für die Praxis finden

Dies enthält über 4000 Fallberichte, die sich zwar überwiegend auf Klinikbehandlungen beziehen, sich jedoch durch Filter- und Suchfunktionen für die niedergelassene Praxis gut strukturieren lassen.

Es geht weniger darum, dass die Teilnahme an Fehlermeldesystemen nach der QM-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung ein Instrument zum einrichtungsinternen QM ist.

Nicht nur die Teilnahme an einem solchen System, allein das Lesen der Berichte über Fehler und Beinahefehler steigert die Qualität und nutzt Patienten und Arzt.

Hierfür gibt es sehr gute Datenbanken, die man mit wenig Zeitaufwand nutzen kann. Wahrscheinlich hatte Sam Levenson nämlich Recht: "Wir müssen aus den Fehlern anderer lernen, denn wir leben nicht lange genug, um alle Fehler selbst zu machen."

Dr. Ingo Pflugmacher ist Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Busse & Miessen in Bonn.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Hauke Gerlof 15.07.201419:07 Uhr

Schwerer Kunstfehler

Folgender Leserbrief erreichte die Redaktion per E-Mail.
Hauke Gerlof, Leiter Wirtschaftsressort der Ärzte Zeitung


Dem Hausarzt muß ein schwerer Kunstfehler im Rahmen seines Basiswissens angelastet werden, wenn er sich in Kenntnis einer durchgeführten, für eine venöse Thrombose hoch risikobehafteten Knie-OP, nicht um die weitere Sicherung der absolut notwendige Thrombose-Prophylaxe bemüht.
Hier genügt wie angeführt keinesfalls die banale Frage an die operierte Patientin, "ob sie noch eine Arzneiverordnung benötige".
Vielmehr muß die kontinuierliche Fortführung der Thrombose-Prophylaxe nach Krhs.- Entlastung mit der Pat. bis zur Erreichung der vollen Mobilität besprochen u. gesichert werden, unabhängig vom Entlassungsbrief mit der dort angegebenen Fortführung der Thrombose-Prophylaxe.

Dr. med. V. Traut
Facharzt für Allgemeinmedizin
Emmendingen

Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse

Berufsbedingte Schäden

Wenn Musikmachen Muskeln, Sehnen und Gelenke krank macht

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!

Checkliste Symbolbild

© Dilok / stock.adobe.com

Auswertung über Onlinetool

Vorhaltepauschale: So viele Kriterien erfüllen Praxen laut Honorarvorschau