Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen

Eine Gebühr für verbindliche Auskünfte des Fiskus über steuerliche Auswirkungen ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Veröffentlicht:
Bundesfinanzhof in München: Gebühren für Auskünfte sind nicht verfassungswidrig.

Bundesfinanzhof in München: Gebühren für Auskünfte sind nicht verfassungswidrig.

© dpa

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, Kliniken und MVZ, die eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen betrieblicher Veränderungen wünschen, müssen dafür bezahlen.

Nach zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in München sind die von den Finanzämtern erhobenen "Auskunftsgebühren" nicht verfassungswidrig.

Die 2006 eingeführte Auskunftsgebühr wird nach "Gegenstandswert" oder hilfsweise nach Zeit erhoben und liegt zwischen 100 und 91.456 Euro.

Kritiker meinen, dies sei unzulässig, weil der Staat selbst für die Kompliziertheit seiner Steuern verantwortlich sei. In beiden Streitfällen ging es um die Umstrukturierung von Unternehmen.

Der BFH betonte den hohen Wert der Auskunft für die Steuerpflichtigen, weil sie die Finanzverwaltung gegebenenfalls über Jahre binde. Daher bedürfe sie umgekehrt einer besonders genauen Prüfung und mache viel Arbeit.

An dem komplizierten Steuerrecht sei zwar durchaus auch die "unbestritten oft unsystematische und nicht hinreichend durchdachte Vorgehensweise bei der Gesetzgebung" Schuld, ebenso aber auch die Komplexität des Wirtschaftslebens sowie die "Kreativität der Steuerpflichtigen und deren Berater", die immer wieder neue Gesetzte provoziere. Insgesamt seien die Gebühren daher auch der Höhe nach angemessen.

Az.: I R 61/10 und I B 136/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes