Finanzausschuss beschließt besseren Anlegerschutz

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BERLIN (dpa). Bankkunden werden künftig besser vor Falschberatung bei Geldanlagen geschützt. Gegen massive Proteste der Kreditwirtschaft führt die schwarz-gelbe Koalition ein Register für tausende Anlageberater ein.

Mit der von der obersten Finanzaufsicht Bafin geführten Datenbank sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt sowie Beschwerden wegen Falschberatung erfasst werden.   Entsprechende Pläne beschloss der Finanzausschuss des Bundestages nach Teilnehmerangaben am Mittwoch in Berlin.

Danach müssen Institute den Verbrauchern künftig auch einen sogenannten Beipackzettel zu jedem Anlageprodukt mitgeben. Darin sollen Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und verständlich beschrieben werden. Das nun gebilligte Anlegerschutzgesetz sieht zudem schärfere Vorgaben für den bisher kaum regulierten "Grauen Kapitalmarkt" vor.

Teil der Gesetzespläne ist auch eine Neuregelung der unter Druck geratenen offenen Immobilienfonds. Schließlich wird "heimliches Anschleichen" von Investoren bei der Übernahme von Firmen erschwert. Nach dem Beschluss des Ausschusses gilt die Billigung durch den Bundestag am Freitag als sicher. Zustimmen muss noch der Bundesrat.

Gegen das Register für mehr als 300.000 Anlageberater hatten sich die Kreditinstitute massiv gewehrt. Sie kritisieren die Datenbank als "bürokratisches Monster". Die Finanzaufsicht Bafin soll Verstöße gegen eine anlegergerechte Beratung und das Offenlegen von Provisionen besser ahnden können.

Berater und Vertriebsmanager sollen bei der Bafin registriert werden und ihre Qualifikation nachweisen. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.

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