Finanzberater haftet für utopische Renditeversprechen

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NEU-ISENBURG (reh). Bietet ein professioneller Finanzberater seinem Kunden eine Anlage an, die wirtschaftlich unmöglich ist, haftet er für den Schaden des Anlegers - und zwar auch für den Zinsausfall des eingesetzten Kapitals. Das entschied das Landgericht (LG) Coburg.

Im verhandelten Fall hatte ein Finanzfachmann einem langjährigen Kunden die Vermittlung eines "bank-to-bank-Geschäfts" angeboten. Bei 100-prozentiger Absicherung der Kapitaleinlage versprach er Renditen von 100 Prozent in 40 Wochen oder 350 Prozent in zwei Jahren.

Dem Finanzberater hätte bekannt sein müssen, dass solche Renditen allenfalls durch hoch spekulative Geschäfte zu erwirtschaften seien, so die Richter. Daher habe er den Kläger so zu stellen, wie er ohne die Geldanlage stünde. Das heißt: Rückzahlung der Vermittlungsprämie und Erstattung anderweitig möglicher Anlagezinsen in Höhe klassischer Anlagezinsen von fünf Prozent.

Az.: 21 O 135/08

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