Telemedizin

Finanzspritze für Sachsen

Bis zu 10 Millionen Euro sollen in ein Versorgungsprojekt in Ostsachsen fließen.

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BRÜSSEL. Das EU-Wettbewerbsrecht macht auch vor der Telemedizin nicht Halt. Doch Versorgungsziele können eben überwiegen, wie ein aktueller Beschluss der EU-Kommission zeigt. Denn die Kommission hat gerade die staatliche Förderung einer Telemedizinplattform in Ostsachsen genehmigt - und zwar in Höhe von 10 Millionen Euro.

Die Förderung soll über fünf Jahre laufen und wird voraussichtlich zu 80 Prozent aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert, den Restbetrag muss das Land Sachsen selbst aufbringen.

Überzeugendes Argument war für die Kommission dabei, dass in den ländlichen Gebieten Ostsachsens einer alternden Bevölkerung nur eine begrenzte medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Die geplante Plattform soll nun telemedizinische Dienste allgemein zugänglich machen - und damit die medizinische Versorgung erheblich verbessern.

Der Wettbewerb im Binnenmarkt würde durch die Förderung "nicht übermäßig verfälscht", so die Kommission. Denn die Maßnahme ermögliche es Dritten, über die Telemedizinplattform Gesundheitsdienstleistungen gegen eine angemessene Gebühr anzubieten, für die während eines Zeitraums von 10 Jahren Höchstsätze gelten.

Die Entwicklung neuer Telemedizin-Anwendungen durch die Beihilfeempfänger werde ebenfalls beschränkt, um zu verhindern, dass diese sowohl die Telemedizinplattform als auch die Anwendungen kontrollieren und Wettbewerber vom Markt verdrängen.

"Dieser erste Beihilfebeschluss der Kommission in diesem Bereich kann als Beispiel für künftige Projekte dienen", sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Die Beihilfe wird dabei übrigens einer Partnerschaft zwischen einem fachärztlichen Sponsor (Carus consilium Sachsen GmbH) und T-Systems International GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, gewährt. (reh)

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