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Bundesrechnungshof

Fiskus soll Ärzteumsätze genauer prüfen

Die Finanzämter prüfen die Steuerangaben von Ärzten zu oberflächlich - und verzichten damit vielleicht auf Umsatzsteuereinnahmen in Millionenhöhe, kritisiert der Bundesrechnungshof. Doch das soll sich ändern.

Veröffentlicht:

BERLIN. Geht es nach dem Bundesrechnungshof, müssen Ärzte künftig öfter Umsatzsteuer ans Finanzamt abdrücken.

Bislang lasse sich der Fiskus nämlich viel zu häufig Einnahmen aus eigentlich umsatzsteuerpflichtigen Leistungen von Ärzten entgehen, moniert der Bundesrechnung in seinen Bemerkungen zum Jahresbericht 2013.

Der Grund: Die Finanzämter würden die steuerpflichtige Tätigkeit von Ärzten vielfach nicht erkennen, weil die für die Steuererhebung genutzten Fragebögen und Checklisten „nicht auf die Besonderheit dieser Berufsgruppe“ eingehen.

Das soll sich ändern: Der Rechnungshof hat dem Bundesfinanzministerium (BMF) vorgeschlagen, einen branchenspezifischen Fragebogen zu entwickeln.

Bestimmte Fachgruppen sollten hellhörig machen

Außerdem sollten die Bediensteten in den Finanzämtern sensibilisiert werden, in welchen Fällen sie Steuererklärungen von Ärzten vertieft bearbeiten müssen. Sie prüften die Steuerangaben von Ärzten oft nur oberflächlich, sagte auch Professor Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofes, anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen in Berlin.

Selbst wenn die Ärzte als Unternehmer erfasst worden seien, hätten die Beschäftigten in den Finanzämtern deren Angaben in den Steuererklärungen nur selten hinterfragt, heißt es in dem Papier des Rechnungshofes.

Sie unterstellten häufig selbst dann die Richtigkeit der Angaben, „wenn die Fachrichtung der Ärzte steuerpflichtige Leistungen erwarten ließ“. Auf weitere Aufklärung, etwa durch Internetrecherche, würde wegen der hohen Arbeitsbelastung meist verzichtet. Laut Engels könnten Steuerausfälle in Millionenhöhe nicht ausgeschlossen werden.

Zu den Ärzten, die häufiger umsatzsteuerpflichtige Leistungen - also Leistungen, die nicht medizinisch indiziert, sondern etwa rein ästhetischer Natur sind - anbieten, zählt der Rechnungshof etwa HNO-Ärzte, Zahnärzte, Augenärzte, Dermatologen und Chirurgen.

Steuerprüfer sollen vermehrt in Praxen gehen

Findet eine Prüfung dann tatsächlich statt, scheinen die Prüfer aber auch zu gutgläubig zu sein: „Feststellungen zu steuerpflichtigen Leistungen scheiterten häufig auch daran, dass sich die Steuerpflichtigen auf ihre ärztliche Schweigepflicht oder eine medizinische Indikation beriefen.

Die verantwortlichen Prüferinnen und Prüfer beachteten dabei nicht immer, dass die Steuerpflichtigen nachvollziehbar belegen müssen, dass ihre Umsätze steuerfrei sind“, schreibt der Rechnungshof.

Dem Bundesrechnungshof finden die Prüfungen vor Ort aber auch zu selten statt: Das Bundesfinanzministerium solle bei den Ländern dafür werben, dass bei Betriebsprüfungen in regelmäßigen Abständen ein Schwerpunkt auf Ärzteprüfungen gelegt und dafür Fachprüfer eingesetzt werden.

„Steuerpflichtigen und ihren Beratern würde dadurch signalisiert, dass die Finanzverwaltung diesen Fragen verstärkt nachgeht“, schreibt der Rechnungshof. (reh)

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