Urteil

Fondsprospekt muss aktuell sein

Veröffentlicht:

HAMBURG. Werbeprospekte zu Geldanlagen müssen nicht nur richtig und vollständig, sondern auch aktuell sein. Über Abweichungen oder wichtige neue Informationen muss gegebenenfalls die vermittelnde Bank informieren, wie das Landgericht Hamburg entschied.

Weil im Streitfall die Bank dies bei einem Immobilienfonds versäumt hatte, muss sie einem Anleger-Ehepaar 42.300 Euro Entschädigung zahlen. Der Prospekt unterliege einer "permanenten Aktualisierungspflicht", betonte das Landgericht. Hier habe die vermittelnde Bank von abweichenden Gutachten zum Wert der Immobilien gewusst und trotzdem nicht darauf, sondern auf das "bewährte Konzept" des Fonds verwiesen. (mwo)

Landgericht Hamburg

Az.: 330 O 591/15

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer