Hessen

Frankfurter Ex-Staatsanwalt wieder in Haft

Der einstige hessische Chef-Ermittler in Sachen Medizinstrafrecht sitzt erneut in Untersuchungshaft. Außer Bestechlichkeit werden ihm nun auch Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

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Dem einstigen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wird jetzt auch gewerbsmäßige Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Dem einstigen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wird jetzt auch gewerbsmäßige Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. (Symbolbild)

© Swen Pförtner / dpa-Zentralbild / picture alliance

Frankfurt/Main. Der Fall des einstigen Leiters der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ist offenbar tiefer als bisher angenommen. Wie die Staatsanwaltschaft der Mainmetropole zu Wochenbeginn mitteilte, wird dem heute 54-jährigen Juristen nicht mehr nur – wie zunächst – Bestechlichkeit sondern außerdem gewerbsmäßige Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Der Beschuldigte war im Juli 2020 festgenommen und einige Wochen später wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Damals lautete der Verdacht, er habe über mehrere Jahre hinweg rund 240.000 Euro Kick-back-Zahlungen von einem befreundeten Unternehmer für erteilte Gutachten zur Gesundheitswirtschaft erhalten.

Die bisherigen Ermittlungen, heißt es, begründeten jedoch neue Verdachtsmoment, deretwegen er jetzt erneut in Untersuchungshaft genommen worden sei. Nach bisherigen Erkenntnissen, so die Staatsanwaltschaft weiter, soll der einstige Oberstaatsanwalt zu Lasten seines Dienstherrn auch Tätigkeiten an eine von ihm gegründete Firma outgesourct haben – von der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen bis zur Abfassung von Anklageschriften. „Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die die originäre Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist und unter keinen Umständen durch private Dienstleister gegen Vergütung erledigt werden darf.“

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Abgerechnet worden seien die Hilfsleistungen dann als Sachverständigentätigkeit. Darüber hinaus seien auch völlig unnötige Leistungen beauftragt und abgerechnet worden sowie in einem Ursprungsverfahren erbrachte Leistungen in Folgeverfahren „als neue, eigenständige Sachverständigentätigkeit erneut und damit mehrfach abgerechnet“ worden.

Den dadurch dem Land Hessen entstandenen Vermögensschaden taxiert die Frankfurter Ermittlungsbehörde für die Zeit von August 2015 bis Juli 2020 auf insgesamt 558.000 Euro. Da die Ermittlungen jedoch andauerten, lasse sich der Gesamtschaden noch nicht endgültig beziffern.

Außerdem wird der ehemalige ZMS-Leiter beschuldigt, erhaltenen Schmiergelder sowie Mieteinnahmen nicht versteuert zu haben; daraus ergebe sich ein Hinterziehungsbetrag von 165.000 Euro.

Für die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten der Bestechlichkeit, gewerbsmäßigen Untreue im Amt sowie der Steuerhinterziehung sei „die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich“, so die Staatsanwaltschaft.

Die laufenden Ermittlungen richteten sich außerdem gegen acht weitere Beschuldigte, darunter einen weiteren Beamten der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. (cw)

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