Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt

Korruption im Gesundheitswesen – Staatsanwalt sitzt selbst in U-Haft

Ein unter anderem auf das Gesundheitswesen spezialisierter Frankfurter Beamter des höheren Justizdienstes steht im Verdacht der Bestechlichkeit.

Veröffentlicht:
Kick-backs in Höhe von 240.000 Euro soll ein Frankfurter Oberstaatsanwalt für die Vermittlung von Gutachten im Gesundheitsbereich erhalten haben.

Kick-backs in Höhe von 240 .000 Euro soll ein Frankfurter Oberstaatsanwalt für die Vermittlung von Gutachten im Gesundheitsbereich erhalten haben.

© Natalia Demidchick / stock.adobe.com

Frankfurt/Main. Der Vorwurf wiegt schwer: Ein 53 Jahre alter Beamter des höheren Justizdienstes bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main soll über einen Zeitraum von fünf Jahren 240 .000 Euro Kick-back-Zahlungen von einem befreundeten Unternehmer für erteilte Gutachten aus dem Gesundheitsbereich erhalten haben.

Pikant: Der Beschuldigte gilt als ausgewiesener Experte in puncto Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und trat nach außen hin auch als harter Verfechter von Recht und Ordnung auf. So klärte er bei Veranstaltungen unter anderem Ärzte über den neu im Strafgesetzbuch verankerten Antikorruptionsparagrafen 299a auf.

Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft mitteilt, sitzt der 53-Jährige jetzt ebenso wie der 54-jährige Unternehmer wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit bzw. Bestechung in Untersuchungshaft.

Umfangreiche Razzia

Wie es weiter heißt, wurden im Zuge des Ermittlungsverfahrens am 23. Juli insgesamt zehn Objekte, darunter die Wohnungen der beiden Beschuldigten in Frankfurt am Main und im Hochtaunuskreis sowie der Arbeitsplatz des Beamten, durchsucht.

Nach den bisherigen Ermittlungen, die auf eine Strafanzeige aus dem persönlichen Umfeld des beschuldigten Beamten zurückgehen, besteht laut Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der beschuldigte Unternehmer auf Initiative des Beamten im Jahr 2005 eine Gesellschaft gründete und leitete, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstattung von Gutachten für Justizbehörden bestand.

In den vergangenen zehn Jahren soll das Unternehmen hierdurch mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von Justizbehörden in Höhe von über 12,5 Millionen Euro aufgrund von Aufträgen des beschuldigten Beamten erzielt haben.

Bargeld und elektronische Datenträge sichergestellt

Gegen den Beamten bestehe der Verdacht, dem begünstigten Unternehmen zu Gutachtenaufträgen in straf-rechtlichen Ermittlungsverfahren verholfen zu haben. Als Gegenleistung soll der beschuldigte Unternehmer hierfür einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet haben. Im Zeitraum von August 2015 bis Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von über 240 .000 Euro an den Beamten geflossen sein.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen seien neben Bargeld im vierstelligen Bereich Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt worden, die der Auswertung bedürfen. Weitere Auskünfte will die Staatsanwaltschaft derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht geben. (maw)

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