Thromboserisiko

Frau verliert Klage gegen Yasminelle®-Hersteller Bayer

Statt der Verhütungspille waren wohl Langstreckenflüge für ihre Thrombose ursächlich: Die Schadenersatzklage einer Frau gegen Bayer ging mangels schlüssiger Beweise verloren.

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Karlsruhe. Eine Klage gegen den Bayer-Konzern wegen angeblicher Nebenwirkungen seiner Verhütungspille Yasminelle® ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies am Freitag die Berufung der Klägerin ab. Sie habe nicht nachweisen können, dass die Pille die Ursache für die von ihr erlittene Thromboembolie war. Ob das Thromboserisiko der Pille unvertretbar hoch ist, prüfte das OLG nicht.

Zur Begründung verwies das OLG auf die Aussagen medizinischer Sachverständiger, wonach 40 Prozent aller Thrombosen idiopathisch, d. h. ohne derzeit erkennbare Ursache, auftreten. „Es lässt sich daher nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass die Klägerin keine Thromboembolie erlitten hätte, wenn man die Einnahme des Verhütungsmittels hinwegdenkt.“

Auf eine gesetzliche „Ursächlichkeitsvermutung“ könne sich die Klägerin nicht berufen. Das Arzneimittelgesetz nehme hier Fälle aus, in denen auch andere Ursachen infrage kommen. Genau dies sei hier der Fall. Die Frau habe drei Wochen zuvor Langstreckenflüge unternommen.

Nach Aussage der Sachverständigen sei dieser Zeitablauf „klassisch für eine Reisethrombose“. Alle denkbaren Entstehungsorte seien hier mit einer Reisethrombose vereinbar. Zudem habe die Frau eine angeborene Venenanomalie. Die komme zwar nicht als Ursache in Betracht, erhöhe aber das Risiko bei Langstreckenflügen.

Aus diesen Gründen wies das OLG die Klage ab. Daher sei nicht mehr zu prüfen gewesen, ob das Thromboserisiko der Verhütungspille „über das nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbare Maß hinausgeht“, betonten die Karlsruher Richter.

Revision ließ das OLG nicht zu. Hiergegen kann die Klägerin aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (mwo)

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