PIP-Implantate

Frauen unterliegen erneut vor Gericht

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KARLSRUHE. Im Streit um die mit minderwertigem Industriesilikon gefüllten Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers PIP haben Frauen nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten.

Danach müssen weder die Ärzte noch der Versicherer von PIP haften. Der Arzt habe über die begrenzte Haltbarkeit von Silikonimplantaten aufgeklärt, die besonderen Probleme bei den PIP-Implantaten seien damals noch nicht bekannt gewesen.

Die Klage gegen den Haftpflichtversicherer sei nach französischem Recht zu behandeln und danach abzuweisen. Die Klage gegen den TÜV Rheinland, der das Herstellungsverfahren zertifiziert hatte, hatte das OLG abgetrennt und ist noch offen. (mwo)

Az.: 7 U 241/14

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