Direkt zum Inhaltsbereich

PIP-Implantate

Frauen unterliegen erneut vor Gericht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um die mit minderwertigem Industriesilikon gefüllten Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers PIP haben Frauen nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten.

Danach müssen weder die Ärzte noch der Versicherer von PIP haften. Der Arzt habe über die begrenzte Haltbarkeit von Silikonimplantaten aufgeklärt, die besonderen Probleme bei den PIP-Implantaten seien damals noch nicht bekannt gewesen.

Die Klage gegen den Haftpflichtversicherer sei nach französischem Recht zu behandeln und danach abzuweisen. Die Klage gegen den TÜV Rheinland, der das Herstellungsverfahren zertifiziert hatte, hatte das OLG abgetrennt und ist noch offen. (mwo)

Az.: 7 U 241/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Ein Mann mit COPDhustet, und fasst sich an die Bust.

© brizmaker / stock.adobe.com

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!