PIP-Implantate

Frauen unterliegen erneut vor Gericht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um die mit minderwertigem Industriesilikon gefüllten Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers PIP haben Frauen nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten.

Danach müssen weder die Ärzte noch der Versicherer von PIP haften. Der Arzt habe über die begrenzte Haltbarkeit von Silikonimplantaten aufgeklärt, die besonderen Probleme bei den PIP-Implantaten seien damals noch nicht bekannt gewesen.

Die Klage gegen den Haftpflichtversicherer sei nach französischem Recht zu behandeln und danach abzuweisen. Die Klage gegen den TÜV Rheinland, der das Herstellungsverfahren zertifiziert hatte, hatte das OLG abgetrennt und ist noch offen. (mwo)

Az.: 7 U 241/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Großer Bruder, kleine Uhren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Geldanlage

Vermögen auf Rezept: Wie sich eine langfristige Finanzplanung auszahlt

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können