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Frauenärzte kritisieren unfairen Wettbewerb bei ambulanten Klinikbehandlungen

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Gynäkologe beim Schallen: Kein fairer Wettbewerb bei ambulanten Leistungen in Kliniken.

Gynäkologe beim Schallen: Kein fairer Wettbewerb bei ambulanten Leistungen in Kliniken.

© Peter Widmann / imago

KÖLN (eb). Die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 116 b stellt nach Ansicht der frauenärztlichen Genossenschaft GenoGyn eine ungleiche Konkurrenzsituation zulasten der niedergelassenen Fachärzte dar. Dies führe zu einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen, kritisiert GenoGyn in einer Mitteilung.

Anders als niedergelassene Vertragsärzte unterlägen Krankenhäuser bei der ambulanten Behandlung keiner Kostenkontrolle. "Das ist kein fairer Wettbewerb", urteilt Dr. Caroline Hoppe aus dem erweiterten Vorstand der GenoGyn. Sie fordert Nachbesserung bei der Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung.

Nach Paragraf 116 b Sozialgesetzbuch V sind Krankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, Patienten auch ambulant zu behandeln - mit ausgewählten hoch spezialisierten Leistungen, bei seltenen Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen.

In der Realität aber entstehe durch den Paragrafen 116 b nicht Kooperation, sondern Konkurrenz, meint GenoGyn. Allein die Honorierung des freiberuflichen Arztes unterliege Budgets und sei damit limitiert.

In den zugelassenen Krankenhäusern erfolge eine Honorierung hingegen unlimitiert, weshalb auch Kassen kostentreibende Szenarien fürchteten, so Hoppe. Eine Leistungsmengensteuerung durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV sei hier nämlich nicht vorgesehen.

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