Frauenarzt darf für Abtreibungen nicht werben

BAYREUTH (dad). Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist Ärzten grundsätzlich untersagt - auch im Internet. Das Landgericht Bayreuth hat jetzt in einer Berufungsverhandlung gegen einen 62jährigen Frauenarzt, der sich daran nicht gehalten hatte, eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zur Bewährung bestätigt. Der Kollege muß diese Strafe aber nur zahlen, wenn er die strittigen Informationen erneut im Internet veröffentlicht.

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