Bamberg

Freisprüche im Prozess um Todesfälle in Seniorenresidenz

Mitarbeiter einer Seniorenresidenz waren nach „rätselhaften Todesfällen“ wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Jetzt fiel das Urteil.

Veröffentlicht:

Bamberg. Im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf hat das Landgericht Bamberg alle Angeklagten freigesprochen. „Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass er auf Biegen und Brechen verurteilt“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag.

Die ehemalige Heimleiterin, der Pflegedienstleiter und ein Arzt seien für ihren „Leidensweg“ zu entschädigen. Das Gericht folgte damit den Plädoyers von Oberstaatsanwaltschaft und Verteidigung.

Vorwürfe waren nicht haltbar

In dem Altenheim im unterfränkischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. Die drei Heimmitarbeiter standen unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen in einem Fall, versuchten Totschlags durch Unterlassen in zwei Fällen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht. „Von den Tatvorwürfen bleibt nichts übrig“, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Mammutprozess“ macht auf Pflegenotstand aufmerksam

Laut Medienberichten hatten sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft die drei Hauptbelastungszeugen als unglaubwürdig erwiesen. Die Vorwürfe hätten sich nach fast vierjähriger Ermittlungsarbeit nicht bestätigt. Es sei ein „Mammutprozess“ gewesen, so der Oberstaatsanwalt. Dennoch habe das Verfahren etwas Gutes, weil es auf den Notstand in der Pflege aufmerksam mache. (dpa/syc)

Landgericht Bamberg:

Az.: 1107 Js 10194/16

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