Amphetaminkonsum

Führerschein futsch nach Eingeständnis

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MANNHEIM. Wer einräumt, Gelegenheitskonsument von Amphetaminen zu sein, muss seinen Führerschein abgeben. Amphetamine zählten zu den "harten Drogen", betonte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil. Hier reiche bereits der einmalige Konsum für den Führerscheinentzug aus. Bei einem Gelegenheitskonsumenten stehe der zumindest einmalige Konsum fest, ein Gutachten sei entbehrlich.

Die Sachlage: Wegen Verdachts auf Drogenhandel hatte es beim Kläger eine Hausdurchsuchung gegeben. In der Wohnung fanden die Polizisten neben verpackten Drogen auch eine fertig vorbereitete "Line" Amphetamin mit daneben liegendem Röhrchen vor. Darauf angesprochen meinte der Kläger, er sei Gelegenheitskonsument von Amphetamin. Die Führerscheinbehörde zog daraufhin die Fahrerlaubnis ein. Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg. Zwar reiche der Drogenbesitz allein für den Führerscheinentzug noch nicht aus. Hier stehe aber nach den eigenen Angaben des Klägers fest, dass er zumindest gelegentlich Amphetamin konsumiert. Dieses bei der Wohnungsdurchsuchung gemachte Eingeständnis sei auch für die Führerscheinbehörde verwertbar.

Bei Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz könne – abgesehen von Cannabis – bereits nach einmaligem Konsum der Führerschein eingezogen werden. Damit stehe hier die fehlende Fahreignung fest. Ein Gutachten sei entbehrlich. Auch darauf, ob sich der Drogenkonsument mit erhöhten Amphetaminwerten tatsächlich hinters Steuer gesetzt hat , komme es nicht an.

Einen so eingezogenen Führerschein können Autofahrer wiedererlangen, wenn sie nachweisen, dass sie durchgehend ein Jahr lang keine Drogen mehr genommen haben. (mwo)

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Az.: 10 S 1880/15

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