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Führerschein weg nach verweigertem Drogenscreening

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KIEL (maw). Wer einen Drogenscreeningtest verweigert, nachdem bei ihm Amphetamine in der Hosentasche gefunden wurden, verliert zu Recht seinen Führerschein. Darauf weist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Präsident des Verbands deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA), mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz hin.

Bei einer Personenkontrolle am Haupteingang eines Campingplatzes fand die Polizei in der Hosentasche des Klägers ein Tütchen mit einer Kapsel, die 0,3 Gramm Amphetamin enthielt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Betroffenen auf, sich innerhalb von zwei Tagen einem Drogenscreeningtest zu unterziehen. Nachdem der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Dagegen klagte der Autofahrer beim Verwaltungsgericht. Die Richter haben den Antrag jedoch abgelehnt, betont Klarmann. Da der Besitz des Betäubungsmittels auf Eigenkonsum des Mannes hindeute, habe die Fahrerlaubnisbehörde zu Recht Zweifel an dessen Fahreignung gehabt und deshalb das Drogenscreening angeordnet. Denn Amphetamin gehöre zu den sogenannten harten Drogen, bei denen bereits der einmalige Konsum die Fahreignung ausschließe, wobei ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht erforderlich sei. Da sich der Fahrzeugführer dem Drogenscreening nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzogen und für dieses Versäumnis keine ausreichenden Gründe vorgebracht habe, habe ihm die Behörde die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen.

Az.: 3 L 69/10.MZ

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