Für den Fiskus ist die Gewinnabsicht entscheidend

Die steuerliche Anerkennung von Verlusten ist nicht so leicht zu haben.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Anerkennung von Verlusten bei der Vermietung von Gewerberäumen erschwert. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil müssen Ärzte dem Finanzamt darlegen, dass die Vermietung auf Gewinne abzielt. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Ärzte ihre eigenen Praxisräume aus steuerlichen Gründen beispielsweise vom Ehepartner gemietet haben.

Im Streitfall hatte der Kläger ein Gewerbeobjekt über Jahre allenfalls sporadisch vermietet. Seine entsprechenden Bemühungen waren nach Feststellung der Finanzgerichte "wenig stringent und effektiv". So führten Abschreibungen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung zu hohen Verlusten, die er steuerlich geltend machte. Das Finanzamt war damit nicht einverstanden: Der Eigentümer sei nicht ernsthaft an Gewinnen interessiert gewesen; ein Gewerbe, auf das Verluste angerechnet werden könnten, liege daher nicht vor.

Dies hat der BFH nun bestätigt. Nur bei einer auf Dauer angelegten Wohnungsvermietung werde eine "Einkünfteerzielungsabsicht" zunächst unterstellt.

Bei Gewerberäumen müsse dagegen umgekehrt der Steuerzahler beweisen, dass er zumindest auf Dauer Überschüsse erzielen will. Nehme der Eigentümer Leerstand untätig hin, sei davon nicht auszugehen.

Az.: IX R 49/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vorauszahlungen unzulässig?

Juristin klärt auf: Vorsicht mit der Vorkasse

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwendungsbeobachtung in deutschen Praxen

Wofür Hausärzte den CRP-Schnelltest primär nutzen

Point-of-Care-Testung

Die geplante Honorar-Absenkung bei den HbA1c-Tests trifft Diabetologen hart

Kooperation | In Kooperation mit: den Akkreditierten Laboren in der Medizin ALM e.V.
Lesetipps
Test auf altersbedingte Makuladegeneration (AMD): Demenzmedikamente können möglicherweise vor der Entwicklung bestimmter AMD-Typen schützen. (Symbolbild mit Fotomodell)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Makuladegeneration

Demenzmedikamente: Keine Unterschiede im AMD-Risiko